FAQ Doktorat/PhD

Wie erfolgt die Zulassung zum Doktoratsstudium

Ein Antrag auf Zulassung kann ganzjährig über das Portal u-space gestellt werden. Die Fortsetzungsmeldung zum Studium muss innerhalb der Zulassungsfristen erfolgen.
Beratung und Kontakt: DLE Forschungsservice und Nachwuchsförderung - DoktorandInnenzentrum (Berggasse 7, 2. Stock, 1090 Wien)

Informationen zur Zulassung finden Sie hier.

Brauche ich bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung eine*n Betreuer*in?

Für die Antragstellung benötigen Sie eine Bereitschaftserklärung einer habilitierten Fachvertreterin/eines habilitierten Fachvertreters, Ihre Betreuung zu übernehmen. Innerhalb eines Jahres nach der Zulassung müssen Sie Thema und Betreuer*in anmelden und die Dissertationsvereinbarung abschließen. Das Dissertationsvorhaben ist von den Studierenden spätestens am Ende des ersten Studienjahrs des Doktoratsstudiums in Form eines schriftlichen Exposés das die Zielsetzungen, einen Zeit- und Finanzplan sowie die Zustimmungserklärung des Betreuers oder der Betreuerin enthält, beim studienrechtlich zuständigen Organ einzureichen und im Rahmen einer öffentlichen Präsentation vorzustellen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Wann muss das Thema meiner Dissertation bekannt geben werden?

Das Thema sollte bis spätestens Ende des ersten Studienjahres bzw. nach Absolvierung der Studieneingangsphase angemeldet werden. Die Anmeldung des Dissertationsvorhabens und Bekanntgabe des Betreuers/der Betreuerin erfolgt im StudienServiceCenter und muss von der Studienprogrammleitung genehmigt werden.

Kann ich mein Dissertationsthema im Verlauf des Studiums ändern?

Ja. Eine Änderung ist im Verlauf des Doktoratsstudiums möglich.
Das geänderte Dissertationsvorhaben muss erneut mit den erforderlichen Formularen im SSC eingereicht und von der Studienprogrammleitung genehmigt werden. Geringfügige Änderungen haben in den jährlichen Fortschrittsberichten aufzuscheinen.

Müssen bei der Anmeldung des Dissertationsthemas bereits Gutachter*innen bekannt gegeben werden?

Nein. Erst im Rahmen der Formalitäten zum Einreichen der abgeschlossenen Dissertation sind zwei Gutachter*innen bekannt zu geben.