Erweiterungscurricula

Erweiterungscurricula Rechtswissenschaften

In vielen Bachelorstudien müssen neben Pflicht- und Wahlfächern auch Erweiterungscurricula (EC) absolviert werden. Der Besuch eines Erweiterungscurriculums ist erst nach Absolvierung der StEOP möglich. Um sich zu Lehrveranstaltungen eines Erweiterungscurriculums anmelden zu können, ist die Registrierung zu diesem EC über U:SPACE notwendig unter "Studium > Erweiterungscurricula".

EC Einführung in die Rechtswissenschaften

Curriculum für das EC "Einführung in die Rechtswissenschaften"

Das EC besteht aus:

  • dem Grundkurs (7 ECTS)
  • einem der folgenden Wahlpflichtfächer (4 ECTS):
    • Arbeits- und Sozialrecht
    • Rechtsphilosophie und -ethik
    • Strafrecht
    • Vermögensprivatrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Völkerrecht und Recht der internationalen Organisationen
  • einem Ergänzungskurs (4 ECTS)

Die Teilnahme an den Wahlpflichtfächern und Ergänzungskursen ist grundsätzlich erst nach positiver Absolvierung des Grundkurses möglich. Ausnahmen bestehen für die Kurse aus Rechtsphilosophie und -ethik, aus Strafrecht und aus Völkerrecht - diese Lehrveranstaltungen können Sie auch schon parallel zum Grundkurs besuchen.

Die Absolvierung dieses ECs ist Voraussetzung für die Zulassung zu allen weiteren ECs aus dem Gebiet der Rechtswissenschaften.

EC zur Spezialisierung

Die Absolvierung des EC zur Einführung in die Rechtswissenschaften ist Voraussetzung für die Zulassung zu allen weiteren ECs auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften!

  • Curriculum für das EC "Internationales Recht"
  • Curriculum für das EC "Öffentliches Recht – Rechtsstaat, Demokratie und Verwaltung"
  • Curriculum für das EC "Privatrecht – Rechtsgestaltung in Alltag und Unternehmen"
  • Curriculum für das EC "Strafrecht und Kriminologie"
  • Curriculum für das EC "Recht im historischen, gesellschaftlichen und philosophischen Kontext