Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften
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Ihr Weg zur Bachelorarbeit
Bachelorarbeiten sind eigenständige schriftliche Arbeiten, die als Teilleistung eines Seminars oder Moot Courts im Wahlfachmodul zu verfassen sind. Die Lehrveranstaltung muss für den Studienabschluss verwendet werden und wird durch Verfassen der Bachelorarbeit um 8 ECTS aufgewertet, welche im Bachelormodul eingetragen werden.
Wichtig zu beachten:
- Das Thema muss internationalrechtlich sein.
- Beurteilung: Arbeit und Lehrveranstaltung werden mit derselben Note und zum selben Datum beurteilt; die Arbeit zählt als wesentliche Teilleistung.
Schritt 1: Vorbereitung und Verfassen der Arbeit
- Frühzeitige Teilnahme an Lehrveranstaltungen zu Methodik, wissenschaftlichem Arbeiten, Zitieren, Quellenkunde (empfohlen vor Schreibbeginn)
- Betreuungszusagen können nur für internationalrechtliche Themen erteilt werden (inkl. supranationale und rechtsvergleichende Fragestellungen)
- Festlegung des Themas in Abstimmung mit der Betreuungsperson/Lehrveranstaltungsleitung
- Einreichung des Bachelorarbeitsthemas
- Senden Sie eine E-Mail an das SSC und setzen Ihre Betreuungsperson in CC
- Geben Sie uns Ihr Arbeitsthema bekannt sowie die Lehrveranstaltung, in der Sie die Arbeit verfassen
Schritt 2: Verfassen der Arbeit
- Formale Anforderungen
- Umfang: Richtwert 60.000 Zeichen (inkl. Fußnoten/Leerzeichen; exkl. Titelblatt/Verzeichnisse); Betreuungsperson kann eine individuelle Höchstgrenze setzen.
- Layout: gut lesbare Schrift (z. B. Times New Roman 12 pt oder Arial 11 pt), Zeilenabstand 1,5, Blocksatz mit Silbentrennung.
- Verzeichnisse: Inhaltsverzeichnis; Literaturverzeichnis (alphabetisch). Abkürzungsverzeichnis nur bei Bedarf.
- Zitieren: einheitliche, gängige Regeln (z. B. Dax/Hopf AZR); Literatur und Judikatur in Fußnoten.
- Inhaltliche Anforderungen
- Präzise Forschungsfrage im Einstieg; strukturierte, stringente Darstellung mit „rotem Faden“.
- Gründliche Auswertung relevanter Quellen (Literatur/Judikatur).
- Eigenständige Argumentation: über bloße Wiedergabe hinaus; eigene Position erkennbar entwickeln bzw. vorhandene Thesen fundiert stützen/präzisieren.
Schritt 3: Fristgerechte Abgabe
- Fristen
- LV im Wintersemester: Abgabe bis 30. April.
- LV im Sommersemester: Abgabe bis 30. September.
Reine Block-LVs in der lehrveranstaltungsfreien Zeit: max. 3 Monate ab letzter Einheit.
Verspätete Abgaben werden nicht beurteilt.
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