Diplomarbeitsmodul
Diplomarbeitsmodul
Im Laufe Ihres Studiums müssen Sie das Diplomarbeitsmodul erfüllen (PM 18). Hier erwerben Sie die Fähigkeit, wissenschaftliche Themen selbstständig zu bearbeiten.
Informieren Sie sich hier zur Absolvierung des Moduls und zur Einreichung Ihrer Arbeit!
Wichtige Informationen zum Modul Einreichung Ihrer Arbeit
Wie erfülle ich das Diplomarbeitsmodul?
- 2 Diplomand*innenseminare jeweils zweistündig (je 4 ECTS) + je eine Seminararbeit ODER
- 1 Moot Court begleitende Lehrveranstaltung (8 ECTS) + zwei thematisch unterschiedliche Arbeiten in diesem Moot Court ODER
- 1 Diplomand*innenseminar (4 ECTS) und eine den Moot Court begleitende Lehrveranstaltung (4 ECTS) + je eine Seminararbeit ODER
- 1 Diplomand*innenseminar (4 ECTS) und eine den Moot Court begleitende Lehrveranstaltung (8 ECTS) + je eine Seminararbeit
Was muss ich beim Diplomarbeitsmodul beachten?
- Eine Diplomand*innenseminararbeit muss dem von Ihnen gewählten Schwerpunkt entsprechen!
- Bei der anderen Arbeit können Sie aus allen rechtswissenschaftlichen Fächern wählen.
- Tipp: wählen Sie den Schwerpunkt VOR Absolvierung des Diplomarbeitsmoduls!
- Verfassen Sie Ihre Arbeit gemeinsam mit weiteren Studierenden? Weisen Sie in Ihrer Arbeit aus, welcher Teil von welcher*welchem Studierenden bearbeitet wurde (Kennzeichnung der jeweiligen Kapitel mit dem jeweiligen Namen im Inhaltsverzeichnis).
Beim Verfassen der Arbeit müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien einhalten.
Ich bin in den neuen Studienplan umgestiegen - muss ich auch eine Arbeit einem Schwerpunkt zuordnen?
Ich bin in den neuen Studienplan umgestiegen - muss ich auch eine Arbeit einem Schwerpunkt zuordnen?
- Nein, als Studierende*r, der*die vom alten Studienplan in den neuen umgestiegen ist, müssen Sie keine Zuordnung treffen und sind frei in der Wahl der rechtswissenschaftlichen Fächer, in denen Sie eine Arbeit schreiben möchten.
- Achtung: dies gilt nur, falls Sie sich auch im Wahlfachmodul für keinen Schwerpunkt entschieden haben!
Qualitätskriterien für Diplomand*innenseminararbeiten
- Ihre Arbeit hat einen Mindestumfang von 50.000 Zeichen (nur Text inklusive Leerzeichen und Fußnoten). Bei gemeinsamer Bearbeitung gilt dieser Mindestumfang pro Person.
- Fügen Sie ein Inhaltsverzeichnis sowie — sofern erforderlich — ein Abkürzungsverzeichnis hinzu.
- Weisen Sie Literatur und Judikatur in Fußnoten nach; führen Sie alle herangezogenen Quellen zusätzlich in einem Literaturverzeichnis auf.
- Bitte beachten Sie, dass die Betreuungsperson eine Obergrenze für den Umfang der Arbeit festlegen kann.
Wie reiche ich meine Diplomand*innenseminararbeit ein?
Schritt 1 - Abgabe
Geben Sie Ihre Seminararbeit und das Approbationsformular bei Ihrer Betreuungsperson ab.
Schritt 2 - Klärung der weiteren Schritte mit der Betreuungsperson
Klären Sie bei der Abgabe, wer nach der Beurteilung das Approbationsformular samt Arbeit an das SSC sendet – Ihre Betreuungsperson oder Sie. Die Zuständigkeit variiert je nach Institut. Übermitteln Sie Ihre Arbeit als EIN vollständiges Dokument, nicht in einzelnen Dateien (z. B. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Textteil).
Schritt 3 - Einreichung beim SSC
- Variante 1: Ihre Betreuungsperson übermittelt die Unterlagen an das SSC? - Sie müssen nichts tun.
- Variante 2: Ihre Betreuungsperson übermittelt nur das Approbationsformular an das SSC? - Schicken Sie Ihre Arbeit per E-Mail an das SSC, sobald Sie keine Änderung mehr vornehmen müssen. Übermitteln Sie die Arbeit als Word-Datei.
Variante 3: Sie übermitteln alle notwendigen Unterlagen zur Approbation an das SSC? - Schicken Sie das zweiseitige Approbationsformular (mit Unterschrift und Benotung Ihrer Betreuungsperson) und Ihre Arbeit als Word-Datei per E-Mail an das SSC.
Schritt 4 - Noteneintragung
Sobald die Approbation durchgeführt wurde, wird die Note für Ihre Seminararbeit in Ihrem Prüfungspass eingetragen.
Beachten Sie: Die Durchführung der Approbation kann bis zu zwei Wochen dauern.
Informieren Sie sich zu weiteren wichtigen Themen Ihres Studiums