Fremdsprachenkompetenz, Juristisches Orientierungs-Wahlfach und Schwerpunkt
Fremdsprachenkompetenz - Juristisches Orientierungs-Wahlfach - Schwerpunkt - Spezialisierung - who is who?
Im Laufe Ihres Studiums müssen Sie abschnittsunabhängige Module absolvieren, die zur Vertiefung Ihrer juristischen Fertigkeiten dienen und Ihnen mit der Wahl Ihrer Wahlfächer und Ihres Schwerpunkts die Möglichkeit geben, Ihr persönliches Profil zu schärfen. Zusätzliche Möglichkeiten bieten Ihnen die angebotenen Spezialisierungen.
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Fremdsprachenkompetenz
- Pflicht lt. Curriculum (§ 7)
- Absolvierung im Rahmen eines Pflichtfaches oder Wahlfaches
- Umfang: 2 Semesterwochenstunden (SSt.)
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Juristisches Orientierungs-Wahlfach
- Pflichtmodul lt. Curriculum (PM 17)
- 10 ECTS
- Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (LVs) des Juristischen Orientierungs-Wahlfaches ist der Einführungsabschnitt.
- Ausnahme: wenn das Modul Einführung in die Rechtswissenschaften (PM 1) absolviert wurde, können Sie Juristische Orientierungs-Wahlfächer aus den Bereichen Europarecht, Recht der Internationalen Beziehungen, Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Römischem Recht besuchen (nach Maßgabe der Kapazitäten und eventueller weiterer Teilnahmebeschränkungen)
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Schwerpunkt
- Pflichtmodul lt. Curriculum (WM 1 - WM 5)
- 30 ECTS
- Sie wählen im Laufe Ihres Studiums einen Schwerpunkt
- Eine Ihrer Diplomand*innenseminararbeiten muss Ihrem gewählten Schwerpunkt zugeordnet sein.
- Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (LVs) der Schwerpunkte ist der erfolgreich absolvierte Einführungsabschnitt.
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Spezialisierung
- freiwillige Vertiefung für Ihr persönliches Profil (§ 6)
- pro absolvierter Spezialisierung erhalten Sie bei Studienabschluss ein entsprechendes Zertifikat
Fremdsprachenkompetenz
Im Laufe Ihres Studiums müssen Sie fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse erwerben.
Wie können Sie das tun?
- Absolvieren Sie eine fremdsprachige Lehrveranstaltung im Ausmaß von 2 Semesterwochenstunden (SSt.) mit juristischem Bezug.
- Absolvieren Sie ein Pflichtfach oder Wahlfach im Ausmaß von 2 SSt. in einer Fremdsprache.
- Absolvieren Sie zwei Pflichtfächer oder zwei Wahlfächer zu je einer SSt. in einer Fremdsprache.
- Wie erkennen Sie, ob eine Lehrveranstaltung oder Prüfung für die Kompetenz infrage kommt? - Überprüfen Sie die Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis!
- Achtung: bei der Fremdsprachenkompetenz zählen die Semesterwochenstunden und nicht die ECTS-Punkte!
Wie kann ich die absolvierte Fremdsprachenkompetenz eintragen lassen?
Juristisches Orientierungs-Wahlfach und Schwerpunkt
Im Laufe des Studiums müssen Sie eine Wahlfach- und Schwerpunktausbildung (PM 17 und ein Schwerpunkt aus WM1-WM5) absolvieren.
Die Wahlfach- und Schwerpunktausbildung (40 ECTS) setzt sich aus zwei Modulen zusammen:
- Modul „Juristisches Orientierungs-Wahlfach“ (Pflichtmodul, 10 ECTS): Durch dieses Modul haben Sie die Möglichkeit, einen Einblick in verschiedene Rechtsbereiche zu bekommen.
- Modul „Schwerpunkt“ (Pflichtmodul, 30 ECTS): Hier erwerben Sie eine Schwerpunktausbildung, indem Sie einen der fünf angebotenen Schwerpunkte wählen (alle 30 ECTS müssen in einem Schwerpunkt absolviert werden). Der Schwerpunkt ermöglicht es Ihnen, den Fokus auf bestimmte Themengebiete – etwa im Hinblick auf Ihre Berufswahl – zu setzen.
Die Lehrveranstaltungen, die Sie in diesem Modul absolvieren, können Sie auch für den Erwerb eines Spezialisierungszertifikats nach § 6 heranziehen.
Juristisches Orientierungs-Wahlfach
10 ECTS
- Voraussetzung ist der absolvierte Einführungsabschnitt
- Ausnahme: wenn Sie das Modul Einführung in die Rechtswissenschaften (PM 1) absolviert haben, können Sie Orientierungswahlfächer aus den Bereichen Europarecht, Recht der Internationalen Beziehungen, Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Römisches Recht besuchen (nach Maßgabe der Kapazitäten und eventueller weiterer Teilnahmebeschränkungen).
Ja, Sie können die LVs aus dem Juristischen Orientierungs-Wahlfach auch für die Absolvierung einer Spezialisierung verwenden.
Das ist grundsätzlich kein Problem, überzählige Lehrveranstaltungen werden ins Interessensmodul verschoben, sobald Sie das Formular bezüglich Fremdsprachenkompetenz, Orientierungswahlfach und Schwerpunkt beim SSC einreichen.
- Sofern die jeweiligen LVs im Vorlesungsverzeichnis entsprechend angekündigt sind, ja. Reichen Sie hierzu das Formular bezüglich Fremdsprachenkompetenz, Orientierungswahlfach und Schwerpunkt beim SSC ein.
- Achtung: Dies gilt nicht für Leistungen, die Sie per Bescheid anerkannt bekommen haben!
Schwerpunkt
30 ECTS
- Voraussetzung ist der absolvierte Einführungsabschnitt
- Ausnahme ist das Modul Grundlagen des Rechts: wenn Sie das Modul Einführung in die Rechtswissenschaften (PM 1) absolviert haben, können Sie Orientierungswahlfächer aus den Bereichen Europarecht, Recht der Internationalen Beziehungen, Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Römisches Recht besuchen (nach Maßgabe der Kapazitäten und eventueller weiterer Teilnahmebeschränkungen).
- Grundlagen des Rechts (WM 1)
- Recht in seinen europäischen und internationalen Dimensionen (WM 2)
- Innovation und Transformation im Recht (WM 3)
- Private Rechtsgestaltung, Dispute Resolution und Law Enforcement (WM 4)
- Wirtschaftsrecht (WM 5)
Ja, Sie können die LVs aus dem Schwerpunkt auch für die Absolvierung einer Spezialisierung verwenden.
- Das ist grundsätzlich kein Problem, überzählige Lehrveranstaltungen werden ins Interessensmodul verschoben sobald Sie das Formular bezüglich Fremdsprachenkompetenz, Orientierungswahlfach und Schwerpunkt beim SSC einreichen.
- Wichtig: entscheiden Sie VOR der Absolvierung des Diplomarbeitsmoduls, welchen Schwerpunkt Sie wählen - eine der Diplomarbeiten muss Ihrem gewählten Schwerpunkt zugeordnet sein!
Eintragung der Kompetenz und der Wahlfächer - wie, was, wo, wann?
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Wie kann ich meine Fremdsprachenkompetenz eintragen und meine Wahlfächer zuordnen?
Schritt 1: Füllen Sie dazu das Formular Fremdsprachenkompetenz, Orientierungswahlfach und Schwerpunktausbildung aus.
Schritt 2: Übermitteln Sie das Formular per Mail von Ihrer u:net-Adresse an das SSC.
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Wann kann ich das Formular einreichen?
- Möglichkeit 1: Sobald Sie die Fremdsprachenkompetenz absolviert haben (dann müssen Sie die Wahlfächer gesondert einreichen).
- Möglichkeit 2: Sobald Sie die Kompetenz und alle Wahlfächer erbracht haben.
- Möglichkeit 3: Zum Studienabschluss gemeinsam mit den anderen Unterlagen zur Beantragung der Abschlussdokumente.
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Beachten Sie!
Selbst wenn das Wahlfachmodul als "aktuell absolviert" angezeigt wird, ist spätestens bei Abschluss des Diplomstudiums Rechtswissenschaften die Abgabe eines vollständig ausgefüllten Formulars notwendig.
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Tipp
Geben Sie den vollständigen Pass, wenn möglich, bereits vor Studienabschluss ab. Sollte noch etwas fehlen, können Sie dann noch die entsprechenden Leistungen erbringen, ohne dass sich Ihr Abschluss verzögert.
Informieren Sie sich zu weiteren wichtigen Themen Ihres Studiums