Studienplanreform 2025
Wen betrifft die Studienplanreform?
- Der neue Studienplan gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2025/26 das Studium beginnen oder unterbrochen haben und wieder zum Studium zugelassen werden.
- Studierende, die vor dem WS 2025/26 zu studieren begonnen haben, können wählen:
- Sie können ihr Studium nach dem alten Studienplan bis längstens 31.10.2029 abschließen. Sollten Sie Ihr Studium bis dahin nicht abgeschlossen haben, werden Sie mit 1.11.2029 automatisch der neuen Curricularversion unterstellt.
- Sie können davor jederzeit in den neuen Studienplan wechseln.
Unterstellung und Fristen
Der Prozess des Umstiegs vom auslaufenden Studienplan des Diplomstudiums Rechtswissenschaften in das neue Curriculum wird als Unterstellung bezeichnet.
Wann ist eine Unterstellung möglich und welche Fristen muss ich beachten?
- 1.10.2025 bis 31.10.2029: Sie können sowohl im auslaufenden Studienplan bleiben als auch freiwillig in den neuen Studienplan umsteigen.
- Die Übergangsfrist zum Abschluss des Diplomstudiums Rechtswissenschaften im alten Studienplan endet am 31.10.2029!
- Sollten Sie bis dahin Ihr Studium nicht abgeschlossen haben und für das Wintersemester 2029/30 eine Fortsetzungsmeldung tätigen, werden Sie automatisch dem neuen Studienplan unterstellt (mit 1.11.2029).
Achtung
Wenn Sie Ihr Studium während der Übergangsfrist unterbrechen und wiederaufnehmen, werden Sie automatisch dem neuen Studienplan unterstellt.
Anerkennungsverordnung und Äquivalenzverordnung - who is who?
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Anerkennungsverordnung
Die Anerkennungsverordnung gilt für Studierende, die auf den neuen Studienplan umsteigen. Sie regelt, welche Prüfungen aus dem alten Studienplan für welche Prüfungen im neuen Studienplan anerkannt werden können.
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Äquivalenzverordnung
Die Äquivalenzverordnung gilt für Studierende, die im alten Studienplan bleiben. Sie regelt, welche Prüfungen aus dem Diplomstudium Rechtswissenschaften für den Abschluss des Studiums in der auslaufenden Version absolviert werden müssen, wenn die ursprünglich vorgesehenen Prüfungen nicht mehr angeboten werden.
Sie überlegen, ob Sie sich in den neuen Studienplan unterstellen lassen sollen? Das müssen Sie tun!
- Schritt 1: Informieren Sie sich ausführlich auf dieser Seite.
- Schritt 2: Beantragen Sie die Unterstellung per E-Mail an das SSC.
- Beachten Sie: Aus administrativen Gründen können Unterstellungswünsche nicht tagesaktuell bearbeitet werden!
Orientierungshilfe - Umstieg in den neuen Studienplan? Ja oder Nein?
- Sehen Sie sich Ihren Studienfortschritt genau an.
- Treffen Sie basierend auf Ihren bisherigen Studienleistungen eine realistische Einschätzung, wie lange Sie für Ihr Studium noch benötigen. Sie können Ihr Studium bis zum 31.10.2029 im alten Studienplan abschließen, danach werden Sie automatisch dem neuen Studienplan unterstellt.
Wenn Sie noch im 1. Abschnitt sind, ist es sinnvoll, umzusteigen.
- Wenn Sie bereits im 3. Abschnitt sind und erst wenige Wahlfächer absolviert haben, kann ein Umstieg nachteilig sein.
- Wenn Sie am Anfang des 3. Abschnitts stehen und Module noch nicht absolviert haben, die im Studienplan Version 2017 (auslaufend) dem 3. Abschnitt zugeordnet waren und im neuen Studienplan aber dem 2. Studienabschnitt zugeordnet sind. Sie fallen dann in den 2. Abschnitt zurück.
Falls Sie eine bereits erbrachte positive Studienleistung wiederholen möchten, weil Sie mit der Benotung nicht zufrieden sind, treten Sie zu dieser Prüfungswiederholung an, bevor Sie umsteigen. Eine laut Anerkennungsverordnung anerkannte Leistung darf aus rechtlichen Gründen nicht mehr wiederholt/verbessert werden.
Sie möchten in den neuen Studienplan wechseln?
Antrittszählung Modulprüfungen
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Bezeichnung MP lt. Studienplan 2017 |
Bezeichnung MP lt. Curriculum 2025 |
Ich bleibe im alten Studienplan - bleiben die bisherigen negativen Antritte erhalten? |
Ich steige in den neuen Studienplan um - werden die bisherigen negativen Antritte mitgenommen? |
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StEOP-MP Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden |
StEOP-MP Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden |
Nein, die Antrittszählung beginnt neu, sobald Sie zum ersten Mal zur neuen Prüfung antreten* |
Nein, die Antrittszählung beginnt neu, sobald Sie zum ersten Mal zur neuen Prüfung antreten* |
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MP Rechts- und Verfassungsgeschichte der neueren Zeit |
MP Rechts- und Verfassungsgeschichte der neueren Zeit |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
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FÜM I |
MP Romanistische Fundamente europäischer Privatrechte |
Nein, die Antrittszählung beginnt neu, sobald Sie zum ersten Mal zur neuen Prüfung antreten* |
Nein, die Antrittszählung beginnt neu, sobald Sie zum ersten Mal zur neuen Prüfung antreten* |
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MP Arbeitsrecht und Sozialrecht |
MP Arbeitsrecht und Sozialrecht |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
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MP Bürgerliches Recht |
Mündliche MP Zivilrecht |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
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MP Unternehmensrecht |
MP Unternehmens- und Wirtschaftsrecht |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
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MP Zivilverfahrensrecht |
MP Zivilverfahrensrecht |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
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FÜM II |
Schriftliche MP Zivilrecht |
Nein, die Antrittszählung beginnt neu, sobald Sie zum ersten Mal zur neuen Prüfung antreten* |
Nein, die Antrittszählung beginnt neu, sobald Sie zum ersten Mal zur neuen Prüfung antreten* |
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MP Straf- und Strafprozessrecht |
MP Straf- und Strafprozessrecht |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
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MP Verfassungsrecht |
MP Verfassungsrecht |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
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FÜM III |
MP Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
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MP Europarecht |
MP Europarecht |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
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MP Völkerrecht |
MP Völkerrecht |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
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MP Steuerrecht |
MP Steuerrecht |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
Ja, die Antrittszählung wird fortgeführt |
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Juristische Wirtschaftskompetenz |
LV-Prüfungen aus Betriebswirtschaftslehre und Rechnungslegungsrecht |
Nein, die Antrittszählung beginnt neu, sobald Sie zum ersten Mal zu den neuen Prüfungen antreten* |
Nein, die Antrittszählung beginnt neu, sobald Sie zum ersten Mal zu den neuen Prüfungen antreten* |
Beachten Sie
* Wenn Sie noch im alten Studienplan (Version 2017) weiterstudieren und hier zu Prüfungen nach dem neuen Format (gemäß Äquivalenzverordnung) antreten, nehmen Sie bei einem Umstieg in das neue Curriculum die negativen Antritte mit.
Informieren Sie sich zu weiteren wichtigen Themen Ihres Studiums!