Kompetenzen und Wahlfächer Diplomstudium Version 2017 (auslaufend)
Wahlfächer und abschnittsunabhängige Lehrveranstaltungen
Im Laufe des Studiums müssen Sie Wahlfächer absolvieren und weitere abschnittsunabhängige Lehrveranstaltungen erbringen.
Lehrveranstaltungen, die Sie im Wahlfachmodul absolvieren, können Sie auch für den Erwerb eines Nachweises über die Absolvierung einer Schwerpunktausbildung (Wahlfachkorb, § 18 Studienplan Diplomstudium Rechtswissenschaften Version 2017) oder eines Spezialisierungszertifikats (§ 6, Curriculum Diplomstudium Rechtswissenschaften Version 2025) heranziehen.
Informationen zur Fremdsprachenkompetenz Informationen zur vertiefenden historischen Kompetenz Informationen zu den Wahlfächern
Fremdsprachenkompetenz
- Pflicht lt. Studienplan (§ 20)
- Sie erfüllen die Fremdsprachenkompetenz im Rahmen eines Pflicht- oder Wahlfaches. Sie benötigen dazu eine LV mit 2 Semesterwochenstunden oder zwei LV mit je einer Semesterwochenstunde.
- Wenn eine LV im Vorlesungsverzeichnis sowohl als Wahlfach als auch als eine oder mehrere Kompetenzen angekündigt ist, können Sie sie auch mehrfach verwenden.
Achtung: Bei der Fremdsprachenkompetenz zählen die Semesterwochenstunden und nicht die ECTS-Punkte!
Vertiefende historische Kompetenz
- Pflicht lt. Studienplan (§ 20)
- Sie erfüllen die vertiefende historische Kompetenz im Rahmen eines Pflicht- oder Wahlfaches. Sie benötigen dazu eine LV mit 2 Semesterwochenstunden oder zwei LV mit je einer Semesterwochenstunde.
- Wenn eine LV im Vorlesungsverzeichnis sowohl als Wahlfach als auch als eine oder mehrere Kompetenzen angekündigt ist, können Sie sie auch mehrfach verwenden.
Achtung: Bei der vertiefenden historischen Kompetenz zählen die Semesterwochenstunden und nicht die ECTS-Punkte!
Informationen zur Eintragung der vertiefenden historischen Kompetenz
Wahlfachmodul
- Pflichtmodul lt. Studienplan (§ 17)
- umfasst 26 ECTS
- Voraussetzung für die Teilnahme an den LVs des Wahlfachmoduls ist diepositive Absolvierung der StEOP
- Ausnahme: Vor der Absolvierung der StEOP können Sie Wahlfächer aus den Bereichen Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Römischem Recht besuchen (nach Maßgabe der Kapazitäten und eventueller weiterer Teilnahmebeschränkungen).
- Sie können maximal 8 ECTS aus Übungen und Kursen des 2. und 3. Studienabschnittes für das Wahlfachmodul verwenden (das sind Übungen zur Prüfungsvorbereitung, wie beispielsweise "Übung aus Steuerrecht", "Übung auch Zivilrecht" etc., Klausurenkurse, Lehrveranstaltungen, die anderweitig im Vorlesungsverzeichnis bei einzelnen Fachgebieten unter der Überschrift Kurs, jedoch nicht als Wahlfach angekündigt sind).
Eintragung der Kompetenzen und Wahlfächer - wie, was, wo, wann?
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Wie kann ich meine Kompetenzen eintragen und meine Wahlfächer zuordnen?
Schritt 1: Füllen Sie dazu das Formular Wahlfachmodul und abschnittsunabhängige Lehrveranstaltungen aus.
Schritt 2: Übermitteln Sie das Formular per E-Mail von Ihrer u:net-Adresse aus an das SSC.
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Wann kann ich das Formular einreichen?
- Möglichkeit 1: Sobald Sie eine oder beide Kompetenzen absolviert haben (dann müssen Sie die Wahlfächer gesondert einreichen).
- Möglichkeit 2: Sobald Sie die Kompetenzen und alle Wahlfächer erbracht haben.
- Möglichkeit 3: Zum Studienabschluss gemeinsam mit den anderen Unterlagen zur Beantragung der Abschlussdokumente.
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Beachten Sie!
Selbst wenn das Wahlfachmodul in Ihrem Prüfungspass als "aktuell absolviert" angezeigt wird, ist spätestens bei Abschluss des Diplomstudiums Rechtswissenschaften die Abgabe eines vollständig ausgefüllten Formulars notwendig.
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Tipp
Geben Sie den vollständigen Pass, wenn möglich, bereits vor Studienabschluss ab. Sollte noch etwas fehlen, können Sie dann noch die entsprechende(n) Leistunge(n) erbringen, ohne dass sich Ihr Abschluss verzögert.
Informieren Sie sich zu weiteren wichtigen Themen Ihres Studiums!