Ihr Weg zum Studienabschluss
Herzlichen Glückwunsch!
Die letzte Note wurde eingetragen und Sie möchten nun Ihre Abschlussdokumente beantragen?
Hier finden sie alle relevanten Informationen auf dem Weg zu Ihren Abschlussdokumenten für die folgenden Studien:
- Diplomstudium Rechtswissenschaften
Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften
Schritt 1: Kontrollieren Sie Ihren Prüfungspass
Öffnen Sie Ihren Prüfungspass in u:space → Studium → Prüfungspass:
- Scheinen alle absolvierten Lehrveranstaltungen auf?
- Sind alle Lehrveranstaltungen dem richtigen Modul zugeordnet?
Bei Fragen oder Fehlzuordnungen kontaktieren Sie bitte das SSC.
Beachten Sie: Das betrifft nicht die Kompetenzen (Diplomstudium) und Wahlfächer (Diplomastudium und Bachelor- und Masterstudium IREWI), auch wenn diese noch nicht richtig zugeordnet sein sollten. Sie übermitteln im Zuge der Beantragung Ihrer Abschlussdokumente das entsprechende Formular.
Darauf müssen Sie achten
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Diplomstudium Rechtswissenschaften
Nach der letzten abschlussrelevanten Prüfungsleistung dürfen Sie keine weiteren Prüfungen mehr ablegen.
Wenn Sie das Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften anschließen wollen, beachten Sie bitte die Zulassungsvoraussetzungen im Master Access Guide. Das Diplomstudium Rechtswissenschaften gilt NICHT als fachgleiches Vorstudium.
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Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften
Nach der letzten abschlussrelevanten Prüfungsleistung dürfen Sie keine weiteren Prüfungen mehr ablegen.
Wenn Sie das Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften anschließen wollen, beachten Sie bitte die Informationen zur tagesaktuellen Zulassung.
Schritt 2: Kontrollieren Sie Ihre persönlichen Daten
- Kontrollieren Sie zuerst Ihre Daten in u:space.
Ihre persönlichen Daten in u:space
- Die Schreibweise Ihres Namens ist nicht korrekt, oder Sie möchten einen zweiten Vornamen ergänzen? Senden Sie einen Nachweis (z.B. Heiratsurkunde, Reisepass, Personalausweis…) an den Servicedesk.
Beantragen Sie die Änderung Ihrer Daten im Servicedesk
Ausnahme diakritische Zeichen
Manche Zeichen, wie z.B. ñ, können im zentralen System nicht korrekt dargestellt werden. Übermitteln Sie dem SSC per E-Mail gemeinsam mit den weiteren Formularen einen Lichtbildausweis, in dem die Zeichen aufscheinen, damit wir diese in Ihren Abschlussdokumenten vermerken können.
Ausnahme Doppelstaatsbürgerschaften
Im zentralen System können keine Doppelstaatsbürgerschaften angezeigt werden. Möchten Sie eine zweite Staatsbürgerschaft auf Ihrem Bescheid über die Verleihung eines akademischen Grades vermerkt haben, übermitteln Sie dem SSC per E-Mail gemeinsam mit den weiteren Unterlagen zur Beantragung der Abschlussdokumente einen entsprechenden Nachweis.
Schritt 3: Sie erhalten eine E-Mail
Wenn die letzte Note Ihres Studiums eingetragen wurde, erhalten Sie eine automatisierte E-Mail mit weiteren Informationen zum Studienabschluss.
Sollten Sie diese nicht bekommen, können Sie Ihre Unterlagen trotzdem beantragen.
Schritt 4: Füllen Sie das UHStat2-Formular aus
Das UHStat2-Formular ist gesetzlich verpflichtend. Es fragt nach studienbezogenen Auslandsaufenthalten.
Wichtig: Ihr Abschlussmonat ist der Monat Ihrer letzten Prüfungsleistung, nicht der Monat der Einreichung.
Schritt 5: Reichen Sie die Formulare für die Beantragung der Abschlussdokumente beim SSC ein
Innerhalb von zwei Tagen ab Erhalt der E-Mail erscheint ein Button “Zum Studienabschluss-Formular” in u:space → Studienabschluss. Folgen Sie dem Link und füllen Sie das Formular aus.
Sie können die Unterlagen für die Beantragung der Abschlussdokumente auch per E-Mail an das SSC übermitteln.
Welche Formulare müssen Sie übermitteln?
- Diplomstudium Rechtswissenschaften:
- Ansuchen um Ausstellung des Magisterbescheides
- Formular Abschnittsunabhängige Lehrveranstaltungen und Wahlfächer (falls Sie dieses noch nicht eingereicht haben und im Studienplan Version 2017 (auslaufend) sind)
- Formular Fremdsprachenkompetenz, Orientierungswahlfach und Schwerpunkt (falls Sie dieses noch nicht eingereicht haben und im Studienplan Version 2025 sind)
- allfällige bereits unterschriebene Wahlfachkorbformulare und Ansuchen um Ausstellung eines Spezialiserungszertifikats
- Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften:
- Prüfungspass Wahlfachmodul (falls Sie diesen noch nicht eingereicht haben)
- allfällige bereits unterschriebene Ansuchen um Ausstellung eines Spezialiserungszertifikats
Schritt 6: Ihre Abschluss-Dokumente werden ausgestellt
Die Ausstellung und Übermittlung der Abschlussdokumente dauert bis zu vier Wochen. Sie bekommen diese per E-Mail (bitte Spam-Ordner kontrollieren).
Ihr Bescheid über die Verleihung eines akademischen Grades und das Diploma Supplement werden zweisprachig auf Deutsch und Englisch ausgestellt. Alle Dokumente sind amtssigniert.
Sollten Sie vom Abschlusszeugnis oder den Diplomprüfungszeugnissen Übersetzungen ins Englische benötigen, wenden Sie sich bitte an das SSC.
Dokumente Diplomstudium:
- Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades
- Diplomprüfungszeugnisse
- Diploma Supplement
- Nachweis(e) über die Absolvierung einer Schwerpunktausbildung (betrifft Absolvent*innen des Diplomstudiums Version 2017, falls gemacht)
- Spezialisierungszertifikat(e) (falls gemacht)
- Wenn Sie eine Bestätigung über Ihren Notendurchschnitt auf Deutsch und/oder Englisch benötigen, geben Sie dem SSC per E-Mail Bescheid.
Dokumente Bachelorstudium IREWI:
- Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades
- Abschlusszeugnis
- Diploma Supplement mit Notendurchschnitt
- Spezialisierungszertifikat(e) (falls gemacht)
Hier helfen wir Ihnen
SSC Diplomstudium
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