An- und Abmeldungen von Modulprüfungen

Prüfungsanmeldung

  • Die geplanten Termine für schriftliche Prüfungen werden im Voraus festgelegt und auf der website des StudienServiceCenters veröffentlicht. In besonderen Fällen können sich allerdings Verschiebungen ergeben.

  • Die mündlichen Prüfungen finden innerhalb der festgelegten Prüfungswochen statt. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen können Prüfungsantritte außerhalb dieser Prüfungswochen absolviert werden.
  • Die zunächst im u:space bzw. auf u:find aufscheinenden Prüfungstermine der mündlichen Modulprüfungen sind der Beginn der Prüfungswoche. Dies bedeutet NICHT, dass alle Prüfungen tatsächlich an diesem Tag abgehalten werden; für die mündlichen Prüfungen wird die gesamte Prüfungswoche genutzt.
    Den genauen Prüfungstermin sehen Sie einige Tage nach Ende der Anmeldefrist in Ihrem u:space-Account unter "Meine Anmeldungen".

  • Die Prüfer*inneneinteilung entnehmen Sie der Angaben auf unserer website bzw. den Angaben auf u:find.
  • Die Anmeldung zu Modulprüfungen ist ausschließlich über u:space und innerhalb der Anmeldefrist möglich. Bei Problemen im Zuge der Anmeldung wenden Sie sich bitte während der Anmeldefrist per E-Mail an das SSC (ssc.rechtswissenschaften@univie.ac.at).

  • Bitte beachten Sie, dass bei der ersten Wiederholung (= zweiter Antritt) die jeweils nach der Buchstabeneinteilung aktuellen Prüfer*innen zugeteilt werden, unabhängig davon, wer die erste Prüfung beurteilt hat.
  • Bei der zweiten Wiederholung (= dritter Antritt) können die Kandidat*innen im Zuge der Anmeldung über u:space eine*n Prüfer*in des Faches/der Prüfung wählen. Achten Sie darauf, dass Sie keine Alternativen zu Ihrer Prüfer*innenwahl angeben, damit eindeutig festgestellt werden kann, bei wem Sie antreten möchten. Sollten Sie Schwierigkeiten beim Anmeldevorgang haben oder den*die gewünschte*n Prüfer*in(nen) nicht finden können, wenden Sie sich bitte während der Anmeldefrist per E-mail an das StudienServiceCenter (ssc.rechtswissenschaften@univie.ac.at).

  • Die dritte Wiederholung einer Prüfung ist kommissionell abzulegen. Auch für einen kommissionellen Antritt melden Sie sich über u:space innerhalb der Anmeldefrist an. Sie finden die kommissionellen Prüfungstermine auf u:find mit dem Kürzel "KOMM" gekennzeichnet.

  • Wenn Sie zum Nachfolgetermin einer schriftlichen Prüfung antreten möchten, aber die Noten des Vortermins noch nicht bekannt sind, bitte online auf u:space die Anmeldung bis zum Status „anlegen“ durchführen!

  • Verhinderungen während der Prüfungswoche bzw. begründete Terminwünsche sind ausnahmslos innerhalb der Anmeldefrist zur betreffenden Prüfungswoche per Mail dem SSC mitzuteilen (ssc.rechtswissenschaften@univie.ac.at), damit diese im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden können.

Anmeldung bei Doppelantritten

  • Melden Sie sich für BEIDE Prüfungen an. Wenn eine der Prüfungen Voraussetzung für die zweite ist, müssen Sie bei der ersten Prüfung in der Anmeldeübersicht den Status "Zuteilung nach Ende der Anmeldefrist" haben und bei der zweiten den Status "Voraussetzung noch nicht erfüllt".
  • Laden Sie sich das Formular "Bestätigung über die Absolvierung einer mündlichen Prüfung" herunter und bringen Sie dieses zu Ihrer Prüfung mit.
  • Schicken Sie das unterschriebene Formular an ssc.rechtswissenschaften@univie.ac.at. Das SSC meldet Sie dann für die zweite Prüfung an.
  • ACHTUNG: Melden Sie Doppelantritte (ungeachtet, ob diese in einem Voraussetzungsverhältnis zueinander stehen) während der Anmeldefrist per Mail dem SSC (ssc.rechtswissenschaften@univie.ac.at), damit Ihre Termine im Rahmen der Möglichkeiten entsprechend koordiniert werden können.

Prüfungsabmeldung

  • Die Abmeldung von mündlichen Modulprüfungen ist bis zwei Werktage vor Beginn der Prüfungswoche über u:space möglich. Danach besteht die Möglichkeit, sich bis einen Werktag vor der Prüfung im Sekretariat des jeweiligen Instituts abzumelden. Beachten Sie hierbei unbedingt auch die einschlägigen Informationen auf den Websites des jeweiligen Instituts bzw. des jeweiligen Prüfers oder der jeweiligen Prüferin.
  • Die Abmeldung von schriftlichen Modulprüfungen ist bis zwei Tage vor der jeweiligen Prüfung über u:space möglich. Die konkrete Abmeldefrist können Sie (wie auch die Anmeldefristen) dem Eintrag zur Prüfung auf u:find entnehmen.

    ACHTUNG
    : Bei schriftlichen Prüfungen ist es ab Oktober 2023 nicht mehr möglich, sich nach Ende der auf u:find/u:space angegebenen Abmeldefrist per Mail abzumelden!

  • Eine Angabe von Gründen ist bei der Abmeldung nicht erforderlich. Sollten Sie sich aber dazu entschließen, nicht zur Prüfung anzutreten, führen Sie die Abmeldung bitte unmittelbar durch. Prüfungsabmeldungen, die Sie auf den letztmöglichen Zeitpunkt hinauszögern, erschweren die organisatorischen Abläufe rund um die Prüfungen.
  • Studierende, die zu einer Prüfung nicht erschienen sind und sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder keinen triftigen Grund für die unterlassene Abmeldung glaubhaft machen können, werden nicht beurteilt und gemäß Satzung der Universität Wien für den nächsten Prüfungstermin gesperrt.

Abweichende Prüfungsmethode

Laut "Barrierefrei Studieren" der Universität Wien:

"Ordentliche und außerordentliche Studierende mit Beeinträchtigung im Studium haben gemäß §59 (1) Z 12 Universitätsgesetz ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden." (UG)

Die genaue Vorgehensweise finden Sie auf der folgenden Seite: Barrierefrei Studieren.

Weitere Informationen finden Sie auch unter § 11 der Satzung der Universität Wien.

Beachten Sie bitte, dass die Antragstellung bei dem/der SPL spätestens bei Anmeldung zur Prüfung erfolgen muss.