Wirtschaftsrecht

 

Im Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht erwerben Studierende zusätzliche Kenntnisse in Rechtsgebieten, die an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Recht stehen.

Der Kernbereich soll ein übergreifendes Verständnis der Grundstruktur dieser Rechtsmaterie vermitteln, mit verpflichtend zu absolvierenden Lehrveranstaltungen sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privaten Wirtschaftsrecht.

Im Wahlbereich können sich die Studierenden weiter spezialisieren und aus einer Vielfalt an Lehrveranstaltungen wählen, beispielsweise zum Projektgenehmigungs-, Infrastruktur-, Regulierungs- und Medienrecht, zum Steuer- und Finanzrecht, zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Bank- und Versicherungsrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht. Zudem besteht die Möglichkeit, Querverbindungen zu anderen für das Wirtschaftsleben bedeutsamen Rechtsbereichen herzustellen, wie zB zum Arbeitsrecht.

Durch dieses vielfältige Angebot an Lehrveranstaltungen können Studierende ihr Profil schärfen und sich zB auf eine spätere Tätigkeit als spezialisierte Wirtschaftsanwält*innen oder Steuerberater*innen in einer großen Wirtschaftskanzlei oder „Boutique“ ebenso vorbereiten wie auf eine Tätigkeit in Unternehmen oder in der staatlichen Wirtschafts- oder Finanzverwaltung.

 

Lehrveranstaltungen