Anerkennung
Was ist eine Anerkennung?
Eine Anerkennung ist dann erforderlich, wenn eine verpflichtende Studienleistung anerkannt werden soll, die noch nicht in einem (aktuellen) Studium als Leistung eingetragen ist. Anerkannt werden müssen also Lehrveranstaltungen aus einem Parallelstudium an der Universität Wien, Lehrveranstaltungen, die an einer Fremduniversität absolviert wurden, oder Lehrveranstaltungen aus geschlossenen oder abgeschlossenen Studien.
Eine Anerkennung kann nur mittels formellem Antrag und nur bei aufrechter Zulassung erfolgen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Büro Studienpräses. Beachten Sie auch die dortigen FAQs und die Informationen zu Validierungen.
Wie stelle ich einen Antrag? Büro Studienpräses - Anerkennungen
Was ist eine Anerkennungsverordnung?
Eine Anerkennungsverordnung ist eine einheitliche Regelung für die Anerkennung definierter Lehrveranstaltungen eines Studiums für Lehrveranstaltungen eines anderen Studiums, z.B. beim Umstieg von einem alten Curriculum in ein neues Curriculum. Sie erhalten dadurch vorab verbindliche Informationen, welche Anerkennungen möglich sind.
Wann benötige ich eine Zuordnung?
Eine Zuordnung ist dann nötig, wenn eine Prüfungsleistung in einem "falschen" Modul eingetragen wurde z.B. im Interessensmodul. In diesem Fall muss die Leistung zugeordnet werden. Schreiben Sie dafür ein E-Mail an anerkennung.rewi(at)univie.ac.at.
Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung beim SSC Rechtswissenschaften?
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Antrag per E-Mail
Einzureichen sind:
- Antragsformular (PDF)
- Leistungsnachweise (Zeugnisse)
- ev. ergänzende Informationen
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Digitaler Antrag
PRANK (digitale PRüfungsANerKennung) ist voraussichtlich erst ab Wintersemester 2026/27 verfügbar.
Wichtig
Anerkannte Lehrveranstaltungen MÜSSEN für den Studienabschluss verwendet werden. Eine Anerkennung kann weder durch eine neue Anerkennung, noch durch eine intern erbrachte Leistung "überschrieben" werden. Das betrifft alle verpflichtenden Lehrveranstaltungen.
Validierungen
Seit dem 01.10.2022 können Sie Kenntnisse und Fähigkeiten anerkennen lassen, die Sie außerhalb der Universität erworben haben.
Dazu zählen:
- nicht-formale Bereiche: zum Beispiel private Kurse, Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungsangebote
- informelle Bereiche: Zum Beispiel Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie im Beruf oder in der Freizeit erworben haben.
Wichtig: Diese Leistungen können nur anerkannt werden, wenn die Lernergebnisse vorher geprüft und bestätigt wurden (Validierung)!
Schritt 1: Einreichung Validierungsantrag
Schritt 2: Ergebnis der Validierung per E-Mail
Der Validierungsantrag wird bearbeitet und an die Studienprogrammleitung zur Prüfung weitergeleitet. Das Ergebnis der Validierung wird Ihnen per E-Mail (u:account) übermittelt.
Schritt 3: Anerkennungsantrag stellen
Nach erfolgreicher Validierung muss ein separater Antrag auf Anerkennung für die validierten Leistungen gestellt werden.
Ein Antrag auf Anerkennung "beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen" kann erst nach positiv durchgeführter Validierung gestellt werden.
Legen Sie dem Antrag auf Anerkennung die Bestätigung über die Genehmigung der Validierung bei.
Erweiterungscurricula
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EC-Registrierung vor Anerkennung
Für jede Anerkennung müssen Sie auf u:space für das betreffende EC im aktuellen Semester registiert sein!
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Anerkennungsübersicht EC
Sie wollen sich vor der Anerkennung einen Überblick über die Möglichkeiten verschaffen?
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Anerkennung von EC
Sie wollen Prüfungen / Lehrveranstaltungen aus Ihrem rechtswissenschaftlichen Studium in Wien für ein oder mehrere komplette EC (15 ECTS pro EC) anerkennen lassen?
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Anerkennung abgeschlossener EC
Für die Anerkennung abgeschlossener EC ist die Studienprogrammleitung des BA-Studiums zuständig, für das das EC anerkannt werden soll. Beispiel: Sie haben das EC “Rechtswissenschaften: Eine Einführung” für das BA-Studium TFM anerkennen lassen und wollen es nun auch für das BA-Studium Psychologie anerkennen lassen. Bitte wenden Sie sich an das SSC Psychologie.
Antragsformular
Aufgrund einer Änderung in der Studienprogrammleitung werden alle Anerkennungsübersichten einer Revision unterzogen. Die neuen Anerkennungsübersichten werden sobald wie möglich wieder veröffentlicht.