Nostrifizierung
Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse
Die Nostrifizierung ist die Gleichstellung eines ausländischen mit einem österreichischen Studienabschluss mit der Berechtigung, den akademischen Titel „Magister / Magistra der Rechtswissenschaften" zu führen. Dadurch wird der ausländische Studienabschluss dem entsprechenden österreichischen Studienabschluss samt allen sich daraus ergebenden Rechten einschließlich der Führung des betreffenden österreichischen akademischen Grades gleichgestellt. Voraussetzung ist die inhaltliche und umfangmäßige Gleichwertigkeit mit den österreichischen Studien und Prüfungen. Das Studium im Ausland muss eine Regelstudiendauer von mindestens 4 Jahren aufweisen.
Antragstellung nach Bestätigung der allgemeinen Voraussetzung
Wenn vom Büro Studienpräses die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzung zur Nostrifizierung bestätigt wurde, reichen Sie Ihre Unterlagen am SSC ein.
Antragstellung
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Schritt 1
Fügen Sie Ihrer E-Mail die Zeugnisse Ihres abgeschlossenen Studiums der Rechtswissenschaften mit einer Regelstudiendauer von 4 Jahren hinzu.
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Schritt 2
Wenn die Voraussetzungen zur Antragstellung erfüllt sind, erhalten Sie das Antragsformular per E-Mail vom SSC.
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Schritt 3
Schicken Sie folgende Dokumente per E-Mail:
- Ausgefülltes Antragsformular (vom SSC per E-Mail übermittelt)
- Geburtsurkunde und allfällige Urkunden über Namenswechsel (z.B. Heiratsurkunde), wenn die Studiennachweise auf einen früherern Namen lauten.
- Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis und Lichtbildausweis
- Reifeprüfungszeugnis bzw. Nachweis über die allgemeine Universitätsreife
- Lebenslauf (kurz, mit besonderer Berücksichtigung des bisherigen Bildungsweges)
- Diplomurkunde/Verleihungsbescheid
- Studiennachweise (Diploma Supplement/Transcript/Zeugnisse über absolvierte Prüfungen)
- Einzahlungsbestätigung der Nostrifizierungstaxe
bei fremdsprachigen Dokumenten (Ausnahmen: Englisch, Französisch und Italienisch) ist auch eine autorisierte Übersetzung zu schicken.
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Schritt 4
Das SSC übermittelt den von der Studienprogrammleitung unterschriebenen Nostrifizierungsbescheid per E-Mail.
Die Zulassung zum Studium übernimmt die Studienzulassung. Sie müssen einen Antrag auf Zulassung zum Studium der Gleichwertigkeit stellen. Die Zulassung an der Universität Wien ist nur online und nach Buchung eines Termins möglich.
Abzulegende Ergänzungsprüfungen
| Mündliche Prüfung aus dem Fach Strafrecht und Strafprozessrecht (früher Schriftliche Prüfung) |
| Mündliche Prüfung aus Zivilrecht (Bürgerliches Recht) |
| Mündliche Prüfung aus dem Fach Unternehmens- und Wirtschaftsrecht |
| Mündliche Prüfung aus dem Fach Zivilverfahrensrecht |
| Mündliche Prüfung aus dem Fach Arbeits- und Sozialrecht |
| Schriftliche Prüfung aus Zivilrecht (Bürgerliches Recht, früher FÜM II) |
| Mündliche Prüfung aus dem Fach Verfassungsrecht |
| Schriftliche Prüfung aus Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts (früher Öffentliches Recht/FÜM III) |
| Schriftliche Prüfung Steuerrecht |
| Mündliche Prüfung Europarecht sofern das Studium nicht in einem Mitgliedsland der Europäischen Union absolviert wurde. |
Reihenfolge der Prüfungen
Die oben angeführten Prüfungen sind innerhalb von 4 Jahren und in individueller Reihenfolge zu absolvieren.
Als Nostrifikant*in können Sie die/den Prüfer*in wählen, ebenso die Reihenfolge der Prüfungen.
Sie sind nicht verpflichtet (aber berechtigt), Lehrveranstaltungen zu besuchen.
Es ist empfehlenswert, bei mündlichen Prüfungen zuzuhören.
Studium der Gleichwertigkeit
Die Ergänzungsprüfungen sind an der Universität Wien im Rahmen des Studiums der Gleichwertigkeit (UA 996 100 = ein außerordentliches Studium) abzulegen.
Kosten der Nostrifizierung
Nostrifizierungstaxe: €150,- (einzuzahlen in der Quästur: Universität-Hauptgebäude, Universitätsring 1, 1010 Wien oder via online Überweisung an Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, IBAN AT083200000000675447; Verwendungszweck Nostrifizierung ER 100000) - die Überweisungsbestätigung ist dem Antrag beizulegen.
Studienbeitrag: Kosten des außerordentlichen Studiums der Gleichwertigkeit: in der allgemeinen Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters ist, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, ein Studienbeitrag zu bezahlen. Informationen zum Studienbeitrag finden Sie auf der Seite der Studienzulassung.
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Die dritte Wiederholung einer Prüfung ist kommissionell abzulegen. Die Anmeldung zu kommissionellen Prüfungen (4. Antritt) erfolgt zu den Anmeldefristen und ausschließlich über das Vorlesungsverzeichnis. Sie müssen hier jenen Link wählen, neben dem Sie das rote Fähnchen mit “Komm” sehen.