Äquivalenzverordnung
Die Äquivalenzverordnung gilt für Studierende, die im alten Studienplan bleiben, und regelt, welche Prüfungen aus dem Diplomstudium Rechtswissenschaften für den Abschluss des Studiums in der auslaufenden Version absolviert werden müssen, wenn die ursprünglich vorgesehenen Prüfungen nicht mehr angeboten werden.
