Lateinnachweis

Allgemeine Information

  • In der  Studienrichtung Rechtswissenschaften ist innerhalb des Einführungsabschnitts (= 1. Studienabschnitt) eine Zusatzprüfung aus Latein abzulegen.
  • Die Zusatzprüfung aus Latein nach Abs. 1 entfällt, wenn der Schüler/die Schülerin Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen hat.
  • Zusatzprüfungen nach den §§ 2 bis 5 sind gemäß § 41 oder § 42 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der jeweils geltenden Fassung, abzulegen.
  • Diese Zusatzprüfungen können auch in Form einer Ergänzungsprüfung an der Universität Wien abgelegt werden.

Ergänzungsprüfungen Latein

Diese Ergänzungsprüfungen können für das Studium der Rechtswissenschaften durch folgende Lehrveranstaltungen absolviert werden:

  1. Lateinische Formenlehre und Syntax (VO+UE, 3 SSt) UND
  2. Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (KU, 2 SSt) UND
  3. Pflichtübung aus Romanistische Fundamente (2 SSt) ODER: Kurs Romanistische Fundamente: Sachenrecht und Grundlagen (2 SSt) ODER: Kurs Romanistische Fundamente: Schuldrecht und Grundlagen (2 SSt) ODER: Übung Romanistische Fundamente Sachenrecht (2 SSt) ODER: Übung Romanistische Fundamente Schuldrecht (2 SSt) ODER: Übung Romanistische Fundamente Sachenrecht und Schuldrecht (2 SSt) ODER: Kurs Digestenexegese (2 SSt)

Ergänzungsprüfungen abgelegt - was nun?

Sobald Sie alle 3 Teile der Ergänzungprüfung (VO+UE Lateinische Formenlehre und Syntax, KU Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs, KU bzw. UE bzw. PF Romanistische Fundamente bzw. KU Digestenexegese) abgelegt haben, teilen Sie dies bitte dem StudienServiceCenter mit.