Zulassung zum Studium

Zulassung Diplomstudium

  • Sie haben Fragen zum Zulassungsverfahren? Alle Infos über Ihre Schritte im Zulassungsverfahren finden Sie auf der Website Studieren an der Universität Wien. Beachten Sie auch die Antrags- und Zulassungsfristen.

    Unser Tipp: Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium mit Beginn der Antragsfrist. 

Aufnahmeverfahren

Seit dem Studienjahr 2019/20 ist vor der Zulassung zum Diplomstudium Rechtswissenschaften ein Aufnahmeverfahren zu absolvieren.

Beachten Sie bitte unbedingt die Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25!

Sie müssen sich unbedingt für das Aufnahmenvefahren registrieren, auch wenn Sie die Matura erst während bzw. nach der Registrierungsfrist absolvieren!

Update 06.06.2024: Die Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25 ist vorbei!

Let's Talk

Sie haben sich auf unserer Website informiert, haben aber noch Fragen rund um die Zulassung zu Bachelor-/Diplom- und Masterstudien oder der Studienberechtigungsprüfung, die Sie persönlich stellen möchten?

Dann ist Let's Talk, die Vor-Ort-Information der Studienzulassung, das richtige Angebot für Sie: Informieren Sie sich vor Ort

Ausnahmen vom Aufnahmeverfahren

Ausgenommen vom Aufnahmeverfahren:

- Studieninteressierte, die zu rechtswissenschaftlichen Studien an anerkannten Bildungseinrichtungen zugelassen sind/waren, und bereits 60 ECTS-Punkte an Prüfungsleistungen nachweisen. Diese 60 ECTS-Punkte müssen für Pflicht- und Wahlpflichtfächer bzw. Pflichtmodule des Diplomstudiums Rechtswissenschaften an der Universität Wien anerkennbar sein.

Anhand dieser Übersicht können Sie vorab überprüfen, ob Sie über ausreichend anerkennbare ECTS verfügen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

- Wenn Sie bereits einmal an der Universität Wien für das Diplomstudium Rechtswissenschaften zugelassen waren, können Sie das Studium ohne Teilnahme am Aufnahme-/Eignungsverfahren wieder aufnehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.