Anerkennungen

Anerkennung vom Diplomstudium Rechtswissenschaften

Wenn zeitgleich oder davor an der Universität Wien das Diplomstudium Rechtswissenschaften (Version 2017) studiert wird bzw. wurde, regeln folgende Anerkennungsverordnungen die Anerkennung von positiv erbrachten Prüfungsleistungen für das Bachelorstudium bzw. Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften:

Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Diplomstudiums Rechtswissenschaften (Version 2017) (UA 101) für das Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften (Version 2021) (UA 033 597)

Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Diplomstudiums Rechtswissenschaften (Version 2017) (UA 101) für das Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften (Version 2021) (UA 066 997)

 

Bitte teilen Sie uns per mail an anerkennung.rewi@univie.ac.at mit, sobald Sie im Rahmen des Diplomstudiums Rechtswissenschaften Prüfungsleistungen erbracht haben, die gemäß AVO für Ihr Bachelor- oder Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften anzuerkennen sind. Diese Anerkennung erfolgt ohne Bescheid.

 

Für Anerkennungen von im Rahmen eines Diplomstudiums Rechtswissenschaften erbrachten Prüfungsleistungen, die nicht in den beiden Anerkennungsverordnungen erfasst sind, ist ein Antrag erforderlich.  

Für Anträge auf Anerkennung von nicht in den Anerkennungsverordnungen erfassten Prüfungsleistungen benutzen Sie bitte das
Antragsformular BA - für den Bachelor IREWI
bzw. das
Antragsformular MA - für den Master IREWI

 

In dieser Übersichtstabelle finden Sie die grundsätzlich aus dem Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Wien anerkennbaren Prüfungsleistungen.

 

 

Anerkennung von anderen ausländischen oder inländischen Universitäten

Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen ausländischen oder inländischen Universität in einem ordentlichen Studium erbracht worden sind, können im Bachelor- und/oder Master-Studium Internationale Rechtswissenschaften anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Inhalt und Umfang der Prüfungen gleichwertig ist.

Für Anerkennungen von anderen Universitäten schreiben Sie bitte ein Mail an irewi@univie.ac.at

Wichtige Information

Anerkannte Lehrveranstaltungen MÜSSEN für den Studienabschluss verwendet werden. Eine Anerkennung kann weder durch eine neue Anerkennung, noch durch eine intern erbrachte Leistung "überschrieben" werden. Das betrifft alle verpflichtenden Lehrveranstaltungen.

Antragstellung

Die Anerkennung kann nach der Inskription des Bachelor- oder Masterstudiums Internationale Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Studienzulassung) im StudienServiceCenter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät per E-Mail an irewi@univie.ac.at beantragt werden.

WICHTIG! Laut UG Novelle, die ab 01.05.2024 wirksam ist, ist die Anerkennung von bereits vor der Zulassung absolvierten Leistungen wieder zeitlich unbeschränkt möglich (Anm.: §78 Abs. 4 Z 2 UG aufgehoben durch Art. 1 Z 68, BGBl. I Nr. 50/2024).

 

Wir empfehlen daher, die Anerkennung von Wahlfächern erst gegen Ende des Studiums, insbesondere erst nach einem etwaigen Auslandssemester zu beantragen.

Vorzulegen sind:

  • Antragsformular
  • Nachweis über die an anderen Universitäten im In- oder Ausland absolvierten Studien und Prüfungen (Transcript mit Angaben über Prüfungsfächer, Wochenstundenzahl, ECTS, Art der Lehrveranstaltung, Noten, Datum der Prüfung) mit deutscher Übersetzung (außer Englisch, Französisch, Italienisch)

Bitte benutzen Sie ausschließlich Ihre U:NET-Mailadresse für die Antragstellung!

Zuständigkeiten

Dr. Elisabeth Pichler
Mag. Verena Haas

MMag. Katharina Czachor


Anfragen richten Sie bitte an: irewi@univie.ac.at