Ablauf

Studieneingangsphase

Sobald Sie das

  • SE zur Vorstellung und Diskussion des Dissertationsvorhabens (2 SWS)

absolviert haben, muss die Dissertationsvereinbarung, das Thema und die Betreuungsperson mit den entsprechenden Formularen sowie ein Exposé im SSC eingereicht werden!

Fakultätsöffentliche Präsentation

  • Seminar zur Vorstellung des Dissertationsvorhabens
  • Veröffentlichung des Exposés auf der Homepage des SSC 
    • Umfang ca. 4-5 Seiten (max. 10 Seiten)
    • Inhaltliche Beschreibungen des Dissertationsprojektes mit klaren Fragestellungen
    • Überblick über den Forschungsstand
    • Relevante Literatur (mind. 1 Seite)
    • Geplante Vorgangsweise ev. Gliederung

Einreichen der Dissertationsvereinbarung und Anmeldung Thema/Betreuer*in

  • bitte übermitteln Sie eine elektronische Fassung des Exposés sowie die Formulare an doktorat.rewi@univie.ac.at 
  • die erforderlichen Formulare finden Sie hier.

Zur Betreuung bzw. Beurteilung von Dissertationen sind berechtigt: 

Universitätsprofessor*innen, habilitierte Mitarbeiter*innen, assoziierte Universitätsprofessor*innen, Assistenzprofessor*innen gemäß Kollektivvertrag der Universität Wien (siehe Seite des Büro Studienpräses).

Lehrveranstaltungen lt. Curriculum

  • VO Rechtswissenschaftliche Methodenlehre (2 SWS)
  • SE zur Vorstellung und Diskussion des Dissertationsvorhabens (2 SWS)
  • drei Seminare, davon zwei verpflichtend aus dem Dissertationsfach (6 SWS)
  • fakultative Lehrveranstaltungen aus dem Dissertationsfach oder aus Wahlfächern
  • eventuell zusätzliche in der Dissertationsvereinbarung festgelegte Lehrveranstaltungen

Mindestens jährlicher Bericht über den Studienfortgang

Einreichung und Begutachtung der Dissertation

  • fünf hart gebundene Exemplare
  • unterschriebene Hochladebestätigung (Informationen zum Hochladen finden Sie hier
  • bei externen Gutachter*innen* ist ein Lebenslauf und eine Publikationsliste erforderlich (max. 3 Seiten)
  • ein ausgedrucktes Exemplar der Zusammenfassung
  • Vorschlag von zwei Beurteiler*innen und Mitgliedern der Prüfungskommission
  • die erforderlichen Formulare finden Sie hier.
  • sollten Sie nach der Zulassung einen akademischen Grad außerhalb der Universität Wien erworben haben, geben Sie diesen bitte dem Doktorand*innenzentrum bekannt.

 *Gutachter*innen müssen nicht von der Universität Wien sein. Im Gegenteil, es empfiehlt sich oft, externe Gutachter*innen vorzuschlagen. Für diese besteht die Möglichkeit, die Reisekosten von der Universität Wien refundiert zu bekommen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt des Büro der Studienpräses.

Defensio (=kommissionelle mündliche Abschlussprüfung)

  • Vorsitz: Betreuer*in
  • mindestens zwei weitere Prüfer*innen (üblicherweise die Gutachter*innen)

Akademische Abschlussfeier

Feiern Sie Ihren Studienabschluss im Rahmen einer Akademischen Abschlussfeier an der Universität Wien!

 

Mehr Infos dazu finden Sie hier.