Allgemeine Informationen

Alternativ können

  • 2 Diplomand*innenseminare jeweils zweistündig (je 4 ECTS) oder
  • eine Moot Court begleitende Lehrveranstaltungen (8 ECTS) oder
  • 1 Diplomand*innenseminar (4 ECTS) und eine den Moot Court begleitende Lehrveranstaltung (4 ECTS).

als Lehrveranstaltung absolviert werden.

Weiters sind 2 wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen (je 4 ECTS), die auf den im Rahmen der Diplomand*innenseminare gehaltenen Referaten bzw. den für den Moot Court erstellten Ausarbeitungen basieren.

Bei den Arbeiten sind die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und bestimmte Qualitätskriterien einzuhalten.

Wurde ein Thema gemeinsam von mehreren Studierenden bearbeitet, ist dies auszuweisen sowie bekanntzugeben, welcher Teil von welcher*welchem Studierenden verfasst wurde (Kennzeichnung der jeweiligen Kapitel mit dem jeweiligen Namen im Inhaltsverzeichnis).

Einreichung

  • Geben Sie Ihre Seminararbeit samt dem Formular "Antrag auf Approbation" und den von Ihnen unterschriebenen "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" (zweite Seite des Formulars "Antrag auf Approbation") bei Ihre*r*m Betreuer*in ab.
  • Klären Sie bei der Abgabe mit dem jeweiligen Institut bzw. dem*der Beurteiler*in, ob der "Antrag auf Approbation" nach erfolgter Benotung und Unterschrift der Beurteilerin*des Beurteilers direkt an das SSC weitergeleitet wird oder ob Sie selbst dafür Sorge tragen müssen. Dies ist von Institut zu Institut sehr individuell geregelt. Klären Sie gleichzeitig auch ab, ob Sie selbst Ihre Arbeit als Word-Dokument per E-Mail an das SSC  übersenden müssen oder ob dies auch vom Institut erledigt wird. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Arbeit ALS GANZES Dokument übermitteln und NICHT in Einzelelementen (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Textkorpus, …).
  • Um Ihre Arbeit zur Approbation durch die Studienprogrammleitung weiterleiten zu können, müssen ALLE erforderlichen Bestandteile an das SSC gesendet bzw. weitergeleitet werden:
  • nach erfolgter Approbation wird die Note für Ihre Seminararbeit in Ihrem Prüfungspass eingetragen

Bitte beachten Sie, dass die Benotung für das 1./2. DiplomandInnenseminar jeweils aus zwei Teilen besteht: Sie erhalten jeweils eine Note für das Seminar und eine für die Arbeit, erst wenn beide Noten eingetragen sind, ist das jeweilige DiplomandInnenseminar abgeschlossen.

 

Eine zusätzliche Anrechnung eines DiplomandInnenseminars als Fremdsprachenkompetenz und vertiefende historische Kompetenz ist, sofern eine entsprechende Ankündigung im Vorlesungsverzeichnis erfolgt ist, möglich. Ebenso können DiplomandInnenseminare, auch wenn sie nicht als Wahlfach absolviert wurden, im Wahlfachkorbnachweis angeführt werden. Eine Doppelverwendung als Diplomand*innenseminar UND Wahlfach ist allerdings NICHT möglich.