Nostrifizierung
Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse
Die Nostrifizierung ist die Gleichstellung eines ausländischen mit einem österreichischen Studienabschluss mit der Berechtigung, den akademischen Titel „Magister / Magistra der Rechtswissenschaften" zu führen. Dadurch wird der ausländische Studienabschluss dem entsprechenden österreichischen Studienabschluss samt allen daraus sich ergebenden Rechten einschließlich der Führung des betreffenden österreichischen akademischen Grades gleichgestellt. Voraussetzung ist die inhaltliche und umfangmäßige Gleichwertigkeit mit den österreichischen Studien und Prüfungen. Das Studium im Ausland muss eine Regelstudiendauer von mindestens 4 Jahren haben. In der Regel wird die Ablegung folgender Ergänzungsprüfungen innerhalb einer Frist von 4 Jahren vorgeschrieben:
- Schriftliche Prüfung aus dem Fach Strafrecht und Strafprozessrecht,
- Mündliche Prüfung aus dem Fach Bürgerliches Recht,
- Mündliche Prüfung aus dem Fach Unternehmensrecht,
- Mündliche Prüfung aus dem Fach Zivilverfahrensrecht,
- Mündliche Prüfung aus dem Fach Arbeits- und Sozialrecht,
- Schriftliche Prüfung aus dem Fach Bürgerliches Recht unter Einbeziehung von themenbezogenen Aspekten des Unternehmensrechts (FÜM II)
- Mündliche Prüfung aus dem Fach Verfassungsrecht,
- Schriftliche Prüfung „Öffentliches Recht“ (FÜM III)
- Schriftliche Prüfung „Finanzrecht“
- mündliche Prüfung „Europarecht“ sofern das Studium nicht in einem Mitgliedsland der Europäischen Union absolviert wurde.
Auf diese Prüfungen sind die Bestimmungen über die zweite und dritte Diplomprüfung entsprechend anzuwenden. Sie sind an der Universität Wien im Rahmen des Studiums der Gleichwertigkeit (A 996 101 = ein außerordentliches Studium) abzulegen.
Sie können natürlich auch schneller sein als 4 Jahre - die Reihenfolge, wann Sie welche Prüfung ablegen, dürfen Sie sich aussuchen. Sie sind nicht verpflichtet (aber berechtigt) Lehrveranstaltungen zu besuchen. Es ist empfehlenswert, bei mündlichen Prüfungen zuhören zu gehen.