Kann ich während einer Prüfungswoche zu mehreren Modulprüfungen antreten?
Dies ist grundsätzlich möglich, jedoch sind die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen zu beachten. Wenn also die positive Absolvierung einer der beiden Prüfungen Zulassungsvoraussetzung für die andere Prüfung ist, ist die Reihenfolge einzuhalten. Wenn Sie einen solchen „Doppelantritt“ planen, melden Sie sich für beide Prüfungen an (Ihr Anmeldestatus für die erste Prüfung muss ‚vorgemerkt‘ lauten, der Status für die andere Prüfung ‚angelegt Voraussetzungsüberprüfung‘) und schicken ein E-Mail an das SSC, damit Ihre Prüfungstermine nach Möglichkeit so gelegt werden, dass Sie zu beiden Prüfungen antreten können. Zur ersten Prüfung bringen Sie das Formular „Bestätigung der Absolvierung einer mündlichen Prüfung“ mit, lassen es von Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin unterschreiben und bringen es – damit die endgültige Anmeldung für die zweite Prüfung durchgeführt werden kann – ans SSC.
Warum ist meine vertiefend historische Kompetenz nicht in meinem elektronischen Prüfungspass eingetragen?
Lehrveranstaltungen, bei denen eine mehrfache Verwendung möglich ist, werden im elektronischen Prüfungspass meistens im Modul "Wahlfach" gespeichert. Wollen Sie eine Lehrveranstaltung (wie im U:FIND angekündigt) also zum Beispiel für die "Vertiefende historische Kompetenz" verwenden, tragen Sie diese in den Prüfungspass ein. Genauso funktioniert es mit den Fachspezifischen Fremdsprachenkenntnissen. Das Formular finden Sie hier.
Was ist der Prüfungspass?
Formular für Lehrveranstaltungen im Ausmaß vom 26 ECTS-Punkten für das Wahlfachmodul und für jene Lehrveranstaltungen, die Sie für Fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse und vertiefend historische Kompetenz verwenden möchten. Eine mehrfache Verwendung als Wahlfach und Kompetenz ist je nach Ankündigung im Vorlesungsverzeichnis (U:FIND) möglich und wird entsprechend vom SSC eingetragen. Das Formular finden Sie hier.
Muss ich den Prüfungspass auch ausfüllen, wenn ich einen Wahlfachkorb absolviert habe?
Gemäß § 18 des Curriculums können die Studierenden das Wahlfächerangebot der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien zu einer Schwerpunktausbildung nutzen. Sie haben diesfalls nach Abschluss des Diplomstudiums Anspruch auf eine besondere Bestätigung, wenn sie Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 18 ECTS aus einem, dieser Schwerpunktausbildung gewidmeten, „Wahlfachkorb“ absolviert haben. Für diese Wahlfachkörbe gibt es – zusätzlich zum Prüfungspass WAHLFACHMODUL & MODUL ABSCHNITTSUNABHÄNGIGE LEHRVERANSTALTUNGEN – eigene Prüfungspässe, die am SSC abgeholt oder hier herunter geladen werden können. Diese Wahlfachkorbpässe
Ich habe meinen 1. (2.) Studienabschnitt abgeschlossen. Bekomme ich automatisch ein Diplomprüfungszeugnis?
Sobald die letzte Prüfungsleistung des jeweiligen Studienabschnitts eingetragen wurde, können Sie Ihr 1. (bzw. 2.) Diplomprüfungszeugnis per E-Mail an ssc.rechtswissenschaften@univie.ac.at beantragen.
Wo und wie reiche ich eine Diplomand*innenseminararbeit zur Approbation ein?
Sie geben Ihre Seminararbeit samt Antrag auf Approbation bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin ab. Sobald die Arbeit beurteilt wurde und der Betreuer/die Betreuerin Ihre Note auf dem Formular bestätigt hat, schicken sie den unterschiebenen Antrag auf Approbation UND die endgültige Version der Arbeit als Datei im Word-Format an ssc.rechtswissenschaften@univie.ac.at. Weitere Informationen finden Sie hier.
Was mache ich, wenn ich meine letzte Prüfung bestanden habe?
Stellen Sie sicher, dass Ihre beiden Diplomand*nnenseminararbeiten approbiert sind. Spätestens jetzt geben Sie den Prüfungspass ab und beantragen den Magisterbescheid via E-Mail an ssc.rechtswissenschaften@univie.ac.at (die entsprechenden Formulare finden Sie hier).
Muss ich den Magisterbescheid selbst abholen?
Aufgrund der aktuellen Pandemie-Sicherheitsrichtlinien gibt es ausnahmslos keinen Parteienverkehr. Die Abschlussunterlagen werden per Post versandt.
FAQs Studienplanänderung 2017
In meinem elektronischen Prüfungspass scheinen im "Interessensmodul" eine "UE" und eine "KU" auf, die ich im Zusammenhang mit der Prüfungsvorbereitung auf die FÜM 1 absolviert habe. Können diese als "Wahlfach" angerechnet werden?
Nein, es können nur Übungen und Kurse des zweiten und dritten Studienabschnitts verwendet werden.
Kann ich hinsichtlich der Anrechnungsmöglichkeit von im judiziellen und staatswissenschaftlichen Abschnitt absolvierten PÜs als „Wahlfach“ frei wählen? D.h. können die von mir absolvierten PÜs im Rahmen dieser 8 ECTS angerechnet werden?
Ja, diese können Sie frei wählen und auch, wenn sie Voraussetzung für die Modulprüfung waren.
Ich habe die Medienkompetenz I und II bereits absolviert. Muss ich mir die Lehrveranstaltungen als Kurs Juristische Recherche anrechnen lassen?
Nein, (nur) in diesem Fall erfolgt die Anrechnung automatisch.
Ich habe nur einen Teil der Medienkompetenz absolviert. Muss ich den Kurs Juristische Recherche absolvieren?
Wenn Sie nur einen Teil der Medienkompetenz absolviert haben, müssen Sie den Kurs "Juristische Recherche" absolvieren.
Ich habe BWL und Bilanzrecht an der WU absolviert, kann ich mir das für die Juristische Wirtschaftskompetenz anerkennen lassen?
Teilanerkennungen von anderen Universitäten sind nur noch vor dem 01.10.2017 möglich. Spätestens am 30.9.2017 müssen Sie den Anerkennungsantrag gestellt haben. Wenn jemand zu einem späteren Zeitpunkt ALLE DREI Teilbereiche an einer anderen Universität absolviert, können alle 3 auf einmal für die neue Prüfung anerkannt werden.
Ich habe Finanzwissenschaften bereits am Juridicum abgelegt. Muss ich mir das anerkennen lassen?
Nein, der abgelegte Teil wird bei der Prüfung zur Juristischen Wirtschaftskompetenz berücksichtigt, es muss/müssen bei der Prüfung nur noch der fehlende Teil/die fehlenden Teile abgelegt werden.
Wie läuft die Prüfung zur VO "Juristische Wirtschaftskompetenz" ab?