Lateinnachweis
Allgemeine Information
- In der Studienrichtung Rechtswissenschaften ist innerhalb des Einführungsabschnitts eine Zusatzprüfung aus Latein abzulegen.
- Die Zusatzprüfung aus Latein nach Abs. 1 entfällt, wenn der Schüler/die Schülerin Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen hat. Dies weisen Sie durch Ihre Schulzeugnisse bei der persönlichen Zulassung im Universitäts-Hauptgebäude nach.
- Zusatzprüfungen nach den §§ 2 bis 5 sind gemäß § 41 oder § 42 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der jeweils geltenden Fassung, abzulegen.
- Diese Zusatzprüfungen können auch in Form von Ergänzungsprüfungen an der Universität abgelegt werden.
Ergänzungspürfungen Latein
Diese Ergänzungsprüfungen können für das Studium der Rechtswissenschaften durch folgende Lehrveranstaltungen absolviert werden:
- Lateinische Formenlehre und Syntax (VO+UE, 3 SSt) UND
- Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (KU, 2 SSt) UND
- Pflichtübung aus Romanistische Fundamente (2 SSt) ODER: Kurs Romanistische Fundamente: Sachenrecht und Grundlagen (2 SSt) ODER: Kurs Romanistische Fundamente: Schuldrecht und Grundlagen (2 SSt) ODER: Übung Romanistische Fundamente Sachenrecht (2 SSt) ODER: Übung Romanistische Fundamente Schuldrecht (2 SSt) ODER: Übung Romanistische Fundamente Sachenrecht und Schuldrecht (2 SSt) ODER: Kurs Digestenexegese (2 SSt)