Antragstellung
Bei Antragstellung vorzulegen sind
- Ausgefülltes Antragsformular (bei Antragsstellung am SSC erhältlich)
- Abschlussdiplom / Diplomurkunde
- Fächerliste (Index)
- Lebenslauf
- Reisepass
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde o.Ä. (falls nicht auf allen Urkunden Namensgleichheit besteht)
- Reifeprüfungszeugnis (bzw. Nachweis der allgemeinen Universitätsreife)
- Einzahlungsbestätigung der Nostrifizierungstaxe (derzeit € 150,-) im Original
Alle Dokumente sind im Original vorzulegen; bei fremdsprachigen Dokumenten (Ausnahmen: Englisch, Französisch und Italienisch) auch eine Übersetzung von einem/einer gerichtlich beeideten DolmetscherIn. Zusätzlich ist sowohl von den Originalen als auch den Übersetzungen je eine Kopie (unbeglaubigt) mitzubringen. Die Studienprogrammleitung erlässt einen Bescheid, der dem/der Antragssteller/in persönlich per Post zugestellt wird. Mit diesem Bescheid muss dann inskribiert werden (Universität-Hauptgebäude, Referat Studienzulassung). Wenn Sie nicht inskribiert sind, können Sie in dem betreffenden Semester keine Prüfungen ablegen.
Kosten
Nostrifizierungstaxe: €150,- (einzuzahlen in der Quästur: Universität-Hauptgebäude, Universitätsring 1, 1010 Wien) - die Quittung (Original) ist dem Antrag beizulegen. Kosten des außerordentlichen Studiums der Gleichwertigkeit: in der allgemeinen Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters ist, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, ein Studienbeitrag zu bezahlen. Informationen zum Studienbeitrag finden Sie hier.
Informationen
§ 90 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
Kontakt: Dr. Elisabeth Pichler (Sprechstunde: Mittwoch 10h - 12h)