Modulprüfungen
Allgemeine Informationen
- Welche Prüfungen im Rahmen des Diplomstudiums zu absolvieren sind und welche Zulassungsvoraussetzungen dafür jeweils zu erfüllen sind, entnehmen Sie dem Curriculum.
- Aufgrund der Implementierung des neuen Studienplans für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften (Version 2025) werden einige Modul- und Lehrveranstaltungsprüfungen nicht mehr oder nur noch zeitlich befristet angeboten. Eine Äquivalenzverordnung regelt, welche Ersatzprüfungen aus dem Diplomstudium der Rechtswissenschaften (Version 2025) anstelle bisheriger, aber nicht mehr angebotener Prüfungen zu absolvieren sind.
- Um Prüfungen absolvieren zu dürfen, müssen Sie sich innerhalb der festgelegten Anmeldefrist anmelden und die für die Prüfung geltenden Zulassungsvoraussetzungen (gemäß Studienplan Version 2017!) erfüllen.
- Prüfungen finden drei Mal im Semester innerhalb eines bestimmten Zeitraums - „Prüfungswochen“ - statt.
- Lediglich in besonderen Ausnahmefällen können Prüfungsantritte außerhalb dieser Prüfungswochen stattfinden. Dies ist im jeweiligen Fall mit der Studienprogrammleitung abzuklären.
Doppelantritte
Ein Doppel- und Mehrfachantritt ist prinzipiell möglich. Weitere Informationen zu Anmeldung und Prozedere finden Sie bei den FAQs.