Anerkennung Diplomstudium Version 2025
Anerkennung von Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen
Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen ausländischen oder inländischen Universität in einem ordentlichen Studium erbracht worden sind, können im Studium der Rechtswissenschaften anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Inhalt und Umfang der Prüfungen gleichwertig ist.
An demnächst verfügbaren Antragsformularen, auf denen Sie nähere Informationen zu den Anerkennungsmöglichkeiten finden, wird derzeit gearbeitet.
Bitte wenden Sie sich für Anerkennungen von ERASMUS Aufenthalten vor der Antragstellung an die für Ihr Programm zuständigen Erasmus-Betreuer*innen.
Anerkennung vom Bachelorstudium IREWI
Für Anerkennungen von im Rahmen eines Bachelorstudiums Internationale Rechtswissenschaften erbrachten Prüfungsleistungen, für das Diplomstudium Rechtswissenschaften Version 2025, ist ein Antrag per Mail an anerkennung.rewi@univie.ac.at erforderlich.
Nähere Informationen zu möglichen Anerkennungen finden Sie in der Übersicht zur Anerkennung vom Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften auf das Diplomstudium Rechtswissenschaften Version 2025.
Antragstellung
Die Anerkennung kann, nach der Inskription des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Studienzulassung), im StudienServiceCenter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät per E-Mail an anerkennung.rewi@univie.ac.at beantragt werden.
WICHTIG! Laut UG Novelle, die ab 01.05.2024 wirksam ist, ist die Anerkennung von bereits vor der Zulassung absolvierten Leistungen wieder zeitlich unbeschränkt möglich (Anm.: Anm.: §78 Abs. 4 Z 2 UG aufgehoben durch Art. 1 Z 68, BGBl. I Nr. 50/2024).
Wir empfehlen daher, die Anerkennung von Wahlfächern erst gegen Ende des Studiums, insbesondere erst nach einem etwaigen Auslandssemester zu beantragen.
Vorzulegen sind:
- Antrag (benutzen Sie nach Möglichkeit das passende Formular, das demnächst unter Formulare/Downloads verfügbar sein wird)
- alle relevanten Zeugnisse, Bestätigungen, Transcripts, eventuell Beschreibung der Lehrinhalte
Wichtige Information
Anerkannte Lehrveranstaltungen MÜSSEN für den Studienabschluss verwendet werden. Eine Anerkennung kann weder durch eine neue Anerkennung, noch durch eine intern erbrachte Leistung "überschrieben" werden. Das betrifft alle verpflichtenden Lehrveranstaltungen.
Kontakt
Mag. Verena Haas
T: +43-1-4277-34023
anerkennung.rewi@univie.ac.at