Anerkennung Diplomstudium Version 2025
Anerkennung von Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen
Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen ausländischen oder inländischen Universität in einem ordentlichen Studium erbracht worden sind, können im Studium der Rechtswissenschaften anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Inhalt und Umfang der Prüfungen gleichwertig ist.
Nähere Informationen zu möglichen Anerkennungen von anderen österreichischen Rechtsfakultäten und aus dem Ausland finden Sie in folgenden Übersichtstabellen:
Übersicht zur Anerkennung aus dem Ausland für das Diplomstudium Rechtswissenschaften Version 2025
Übersicht zur Anerkennung aus Innsbruck für das Diplomstudium Rechtswissenschaften Version 2025
Übersicht zur Anerkennung aus Linz für das Diplomstudium Rechtswissenschaften Version 2025
Übersicht zur Anerkennung aus Graz für das Diplomstudium Rechtswissenschaften Version 2025
Übersicht zur Anerkennung aus Salzburg für das Diplomstudium Rechtswissenschaften Version 2025
Übersicht zur Anerkennung von der WU für das Diplomstudium Rechtswissenschaften Version 2025
An demnächst verfügbaren Antragsformularen wird derzeit gearbeitet.
Bitte wenden Sie sich für Anerkennungen von ERASMUS Aufenthalten vor der Antragstellung an die für Ihr Programm zuständigen Erasmus-Betreuer*innen.
Anerkennung vom Bachelorstudium IREWI
Wenn zeitgleich zum Diplomstudium Rechtswissenschaften (Version 2025) oder davor an der Universität Wien das Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften betrieben wird bzw. wurde, regelt eine Anerkennungsverordnung die Anerkennung von positiv erbrachten Prüfungsleistungen für das Diplomstudium:
Bitte teilen Sie uns per mail an anerkennung.rewi@univie.ac.at mit, sobald Sie im Rahmen des Bachelorstudiums Internationale Rechtswissenschaften Prüfungsleistungen erbracht haben, die gemäß Anerkennungsverordnung für Ihr Diplomstudium Rechtswissenschaften anzuerkennen sind. Diese Anerkennung erfolgt ohne Bescheid.
Für Anerkennungen von im Rahmen eines Bachelorstudiums Internationale Rechtswissenschaften erbrachten Prüfungsleistungen, die nicht in der Anerkennungsverordnung erfasst sind, ist ein Antrag erforderlich.
Nähere Informationen zu möglichen Anerkennungen finden Sie in der Übersicht zur Anerkennung vom Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften auf das Diplomstudium Rechtswissenschaften Version 2025.
Antragstellung
Die Anerkennung kann, nach der Inskription des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Studienzulassung), im StudienServiceCenter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät per E-Mail an anerkennung.rewi@univie.ac.at beantragt werden.
WICHTIG! Laut UG Novelle, die ab 01.05.2024 wirksam ist, ist die Anerkennung von bereits vor der Zulassung absolvierten Leistungen wieder zeitlich unbeschränkt möglich (Anm.: Anm.: §78 Abs. 4 Z 2 UG aufgehoben durch Art. 1 Z 68, BGBl. I Nr. 50/2024).
Wir empfehlen daher, die Anerkennung von Wahlfächern erst gegen Ende des Studiums, insbesondere erst nach einem etwaigen Auslandssemester zu beantragen.
Vorzulegen sind:
- Antrag (benutzen Sie nach Möglichkeit das passende Formular, das demnächst unter Formulare/Downloads verfügbar sein wird)
- alle relevanten Zeugnisse, Bestätigungen, Transcripts, eventuell Beschreibung der Lehrinhalte
Wichtige Information
Anerkannte Lehrveranstaltungen MÜSSEN für den Studienabschluss verwendet werden. Eine Anerkennung kann weder durch eine neue Anerkennung, noch durch eine intern erbrachte Leistung "überschrieben" werden. Das betrifft alle verpflichtenden Lehrveranstaltungen.
Kontakt
Mag. Verena Haas
T: +43-1-4277-34023
anerkennung.rewi@univie.ac.at
