Diplomand*innenseminare

Allgemeine Informationen

Alternativ können

  • zwei Diplomand*innenseminare (je 4 ECTS) oder
  • den Moot Court begleitende Lehrveranstaltungen (8 ECTS) oder
  • ein Diplomand*innenseminar (4 ECTS) und eine den Moot Court begleitende Lehrveranstaltung (4 ECTS)

als Lehrveranstaltung absoviert werden.

Weiters sind 2 wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen (je 4 ECTS), die auf den im Rahmen der Diplomand*innenseminare gehaltenen Referaten bzw. den für den Moot Court erstellten Ausarbeitungen basieren.

Die in diesem Modul vorgesehen Lehrveranstaltungen und Arbeiten können aus sämtlichen rechtswissenschaftlichen Fächern gewählt werden.

Eine der wissenschaftlichen Arbeiten muss sich einem Thema widmen, das dem nach WM 1 bis 5 gewählten Schwerpunkte zugeordnet werden kann.

Bei den Arbeiten sind die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und bestimmte Qualitätskriterien einzuhalten.

Wurde ein Thema gemeinsam von mehreren Studierenden bearbeitet, ist dies auszuweisen sowie bekanntzugeben, welcher Teil von welcher*welchem Studierenden verfasst wurde (Kennzeichnung der jeweiligen Kapitel mit dem jeweiligen Namen im Inhaltsverzeichnis).