Antragstellung

Schritt 1

Schicken Sie ein Mail an nostrifikation.rewi@univie.ac.at mit den Zeugnissen Ihres abgeschlossenen Studiums der Rechtswissenschaften mit einer Regelstudiendauer von 4 Jahren.

Schritt 2

Wenn die Voraussetzungen zur Antragstellung erfüllt sind, erhalten Sie das Antragsformular per Mail vom SSC.

Schritt 3

Schicken Sie folgende Dokumente als eingescannte Originale per Mail an nostrifikation.rewi@univie.ac.at:

  • Ausgefülltes Antragsformular (vom SSC per Mail übermittelt)
  • Abschlussdiplom / Diplomurkunde
  • Fächerliste (Index)
  • Lebenslauf
  • Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde o.Ä. (falls nicht auf allen Urkunden Namensgleichheit besteht)
  • Reifeprüfungszeugnis (bzw. Nachweis der allgemeinen Universitätsreife)
  • Einzahlungsbestätigung der Nostrifizierungstaxe (derzeit € 150,- persönlich bei der Quästur oder online überweisbar)

bei fremdsprachigen Dokumenten (Ausnahmen: Englisch, Französisch und Italienisch) ist auch eine Übersetzung von einem/einer gerichtlich beeideten Dolmetscher*in zu schicken.

Schritt 4

Das SSC übermittelt den von der Studienprogrammleitung unterschriebenen Nostrifikationsbescheid per Mail.

Schritt 5

Sie müssen einen Antrag auf Zulassung zum Studium der Gleichwertigkeit auf u:space stellen (Registrierung notwendig). Die Zulassung an der Universität Wien ist nur online und nach Buchung eines Termins möglich. Die Zulassung erfolgt über Videochat mit der Studienzulassung.

Kosten

Nostrifizierungstaxe: €150,- (einzuzahlen in der Quästur: Universität-Hauptgebäude, Universitätsring 1, 1010 Wien oder via online Überweisung an Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, IBAN AT083200000000675447; Verwendungszweck Nostrifizierung ER 100000) - die Überweisungsbestätigung ist dem Antrag beizulegen.

Studienbeitrag: Kosten des außerordentlichen Studiums der Gleichwertigkeit: in der allgemeinen Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters ist, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, ein Studienbeitrag zu bezahlen. Informationen zum Studienbeitrag finden Sie auf der Seite der Studienzulassung.

Informationen

§ 90 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/

Andrea Lebersorger
T: +43-1-4277-34021
nostrifikation.rewi@univie.ac.at