StudienEingangs- und Orientierungsphase (StEOP)
Bestandteile der StEOP
- Übung zur Einführung in die Rechtswissenschaften
- Schriftliche Modulprüfung „Einführung in die Rechtswissenschaften“
StudienEingangs- und OrientierungsPhase
Die Studieneingangs- und Orientierungsphase soll Ihnen einen Einblick in das Studium geben und bei der Beurteilung helfen, ob einerseits das Studium Ihre persönlichen Erwartungen erfüllt und ob Sie andererseits den Anforderungen des Studiums gerecht werden können.
- Die Prüfungen der StEOP (Modulprüfung Einführung in die Rechtswissenschaften und Pflichtübung Einführung in die Rechtswissenschaften) sollten Sie im ersten Semester absolvieren.
- Die positive Absolvierung der StEOP ist Voraussetzung für das weitere Studium. Folgende Pflichtmodule dürfen vor der Absolvierung der StEOP absolviert werden: Pflichtmodulgruppe Historische Grundlagen des Rechts und Pflichtmodul Methodenlehre, Juristisches Arbeiten und Legal Tech.
- Die Prüfungen der StEOP dürfen Sie jeweils dreimal wiederholen. Sollte auch die letzte Wiederholungsprüfung eines der beiden StEOP-Teile negativ beurteilt werden, erlischt die Zulassung zum Studium.
- Die StEOP-Modulprüfung "Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden" wird den gesetzlichen Vorgaben des Universitätsgesetzes entsprechend nur zwei Mal im Semester abgehalten: Im Wintersemester in der allgemeinen Prüfungswoche im Oktober (= Wiederholungstermin für das Sommersemester) und in der Prüfungswoche im Jänner (für die Studienanfänger*innen des Wintersemesters).
- Es findet keine StEOP-MP in der November-Prüfungswoche statt.
- Im Sommersemester gibt es einen speziellen Prüfungstermin zu Beginn des Semesters (Sommersemester 2026: voraussichtlich Ende März). Dieser Termin ist als Ersatz- bzw. Wiederholungstermin für den Jännertermin gedacht. Der zweite Termin für die StEOP-MP findet in der Prüfungswoche im Juni statt.