Allgemeine Informationen
Die "Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden" steht am Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften. Ihr Ziel ist es, einen Einblick in grundsätzliche Fragestellungen, Methoden und Vernetzungen der grundlegenden rechtswissenschaftlichen Fächer zu geben und Studierenden zu helfen, ihr Interesse und ihre Eignung für das Studium der Rechtswissenschaften zu beurteilen. Vorlesung und Prüfung umfassen die Einführung in die allgemeine Rechtslehre und das öffentliche Recht, in das bürgerliche Recht und in das Strafrecht.
Lernunterlagen
Als Lernunterlage dienen die jeweils zu Beginn des Studienjahres (Oktober) im Verlag Manz neu erscheinenden Einführungsskripten zu den drei Fächern. Sie sind von den Vortragenden der Einführungsvorlesung verfasst (also Eberhard/Perthold/Pöschl/Stöger im öffentlichen Recht, Wendehorst/Zöchling-Jud im Privatrecht und Lewisch/Reindl-Krauskopf/Salimi/Tipold/Zerbes im Strafrecht) und bilden die Stoffabgrenzung für die Einführungsprüfung.
Lehrveranstaltungen
Die wichtigste Lehrveranstaltung zur Vorbereitung auf die Modulprüfung ist die Einführungsvorlesung (VO Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden), die während des gesamten Semesters dreimal pro Woche stattfindet. Das frühe Aufstehen ist zwar lästig, aber empfehlenswert. Die drei Teile finden hintereinander statt.
Die Einführung in die allgemeine Rechtslehre und das öffentliche Recht wird (jährlich alternierend) von Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard, Univ.-Prof. Dr. Magdalena Pöschl und Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur gelesen. Die Einführung in das Privatrecht wird (ebenso jährlich alternierend) von Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. und Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud und die Einführung in das Strafrecht (ebenfalls jährlich abwechselnd) von Univ.-Prof. Dr. Peter Lewisch, Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf, Univ.-Prof. Dr. Farsam Salimi, Univ.-Prof. Dr. Alexander Tipold und Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Zerbes gehalten.
Eine Anmeldung zur Vorlesung ist nicht zwingend erforderlich, allerdings sehr zu empfehlen, um Zugang zur Lernplattform (Moodle) zu erhalten. Dort sind auch weiterführende Unterlagen zur Vorlesung (Folien) zu finden, die ebenfalls beachtet werden sollten.
Neben der Prüfung zur Vorlesung Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden ist auch die Übung zur Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden Teil der StEOP. In den Übungen liegt der Schwerpunkt auf dem Erlernen und Üben der Anwendung des Stoffes, in concreto also auf dem Lösen von Fragen und Fällen.
Die Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2025/26 finden Sie im Vorlesungsverzeichnis. Die Vorlesung finden Sie unter Punkt 1.1. und die Übungen und Punkt 1.2.
Prüfung
Die schriftliche Modulprüfung "Einführung in die Rechtswissenschaft und ihre Methoden" umfasst alle drei Fächer und dauert 180 Minuten. Pro Fach gibt es einen Fragebogen, der zwischen vier und sechs Blätter umfasst. Darauf ist genügend Platz für Ihre Antworten vorgesehen. Sollte der Platz ausnahmsweise nicht ausreichend sein, so können Sie auf den (leeren) Rückseiten Ihre Antworten fortsetzen. Alle drei Fragebögen werden gemeinsam zu Beginn der Prüfung ausgegeben.
Für die Prüfung gibt es eine Prüfer*inneneinteilung. Die Prüferinnen und Prüfer wechseln sich jährlich ab.
Die Prüfungstermine und -anmeldefristen werden mindestens ein Semester im Voraus bekannt gegeben. Die Prüfung wird zwei Mal pro Semester abgehalten:
Im Wintersemester wird in der allgemeinen Prüfungswoche im Oktober (= Wiederholungstermin für das Sommersemester) und in der allgemeinen Prüfungswoche im Jänner (für die Studienanfänger*innen des Wintersemesters) geprüft.
Im Sommersemester gibt es einen Prüfungstermin zu Beginn des Semesters (außerhalb der allgemeinen Prüfungswoche) und einen in der allgemeinen Prüfungswoche im Juni.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über u:space, eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Homepeage des SSC. Die Saaleinteilung informiert Sie, in welchem Hörsaal Sie die Prüfung absolvieren werden, sie wird spätestens am Vortag der Prüfung auf der Homepage bei den Saaleinteilungen veröffentlicht.
Sollten Sie zu einem Termin, zu dem Sie angemeldet sind, nicht antreten wollen, müssen Sie sich bis zum Ende der Abmeldefrist über u:space von der Prüfung abmelden!
Von einer schriftlichen Prüfung können Sie sich prinzipiell bis 2 Tage vor der Prüfung online abmelden. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig abmelden bzw. den Antritt nicht aus einem wichtigen Grund, der nachzuweisen ist, versäumt haben, sind Sie für den nächsten Prüfungstermin gesperrt. Das heißt, dass Sie nicht zum darauffolgenden Termin antreten können sondern erst zum übernächsten.
Bei der Prüfung selbst sind (mit Ausnahme des Gesetzestextes) keine Hilfsmittel erlaubt. Für die Verwendung des Gesetzestextes gelten die folgenden Regelungen. Sollte jemand beim Schwindeln erwischt werden oder unerlaubte Hilfsmittel verwenden, wird der Antritt zwar gezählt, die Leistung jedoch nicht beurteilt und im Sammelzeugnis ein Vermerk eingetragen, dass die Leistung wegen Erschleichung nicht gewertet wurde ("Schummelvermerk").