Wahlfach- und Schwerpunktausbildung, abschnittsunabhängige Lehrveranstaltungen
Allgemeine Informationen
Im Laufe des Studiums ist eine Wahlfach- und Schwerpunktausbildung und weitere abschnittsunabhängige Lehrveranstaltungen zu erbringen.
Die Wahlfach- und Schwerpunktausbildung setzt sich aus zwei Modulen zusammen:
- Im Rahmen des ersten Moduls „Juristisches Orientierungs-Wahlfach“ (Pflichtmodul) Wahlfächer im Ausmaß von 10 ECTS.
- Durch das zweite Modul erwerben die Studierenden eine Schwerpunktausbildung. Hierfür müssen 30 ECTS aus einem der fünf Schwerpunkte absolviert werden:
- Grundlagen des Rechts
- Recht in seinen europäischen und internationalen Dimensionen
- Innovation und Transformation im Recht
- Private Rechtsgestaltung, Dispute Resolution und Law Enforcement
- Wirtschaftsrecht
Die Schwerpunktausbildung ermöglicht es, den Fokus auf bestimmte Themengebiete – etwa im Hinblick auf die Berufswahl – zu setzen.
Absolvierte Lehrveranstaltungen (ECTS) im Pflichtmodul und Wahlmodul können auch für den Erwerb eines Spezialisierungszertifikats nach § 6 herangezogen werden.
Studierende haben im Rahmen des Studiums fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben:
- Absolvierung einer fremdsprachigen Lehrveranstaltung im Ausmaß von 2 SSt. mit juristischem Bezug
- Wird eine Prüfung in einem Pflichtfach oder juristischen Wahlfach (2 SSt.) in einer Fremdsprache absolviert, gilt der Fremdsprachennachweis als erbracht.
Eintragung Wahlfach- und Schwerpunktausbildung, Fremdsprachenkompetenz
Füllen Sie hierzu das Formular "Wahlfach- und Schwerpunktausbildung, Fremdspachenkompetenz" aus.
Beachten Sie beim Ausfüllen folgende Punkte:
- Im Vorlesungsverzeichnis (u:find) finden Sie für jede LV (am Ende der Informationen zur Lehrveranstaltung unter dem Punkt "Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis") Angaben, für welche(n) Studienplanpunkt(e) die LV verwendbar ist (z.B. Fremdsprachenkompetenz, Wahlfachmodul)
Das ausgefüllte Formular übermitteln Sie dann per Mail (von Ihrer u:net-Adresse) an ssc.rechtswissenschaften@univie.ac.at. Wenn Sie das Formular erst bei Studienabschluss einreichen, beachten Sie die Informationen im Bereich Diplomprüfungszeugnisse und Studienabschluss.