Nostrifizierung
Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse
Die Nostrifizierung ist die Gleichstellung eines ausländischen mit einem österreichischen Studienabschluss mit der Berechtigung, den akademischen Titel „Magister / Magistra der Rechtswissenschaften" zu führen. Dadurch wird der ausländische Studienabschluss dem entsprechenden österreichischen Studienabschluss samt allen daraus sich ergebenden Rechten einschließlich der Führung des betreffenden österreichischen akademischen Grades gleichgestellt. Voraussetzung ist die inhaltliche und umfangmäßige Gleichwertigkeit mit den österreichischen Studien und Prüfungen. Das Studium im Ausland muss eine Regelstudiendauer von mindestens 4 Jahren haben. In der Regel wird die Ablegung folgender Ergänzungsprüfungen innerhalb einer Frist von 4 Jahren vorgeschrieben:
- Prüfung aus dem Fach Strafrecht und Strafprozessrecht
- Mündliche Prüfung aus dem Fach Bürgerliches Recht
- Mündliche Prüfung aus dem Fach Unternehmensrecht
- Mündliche Prüfung aus dem Fach Zivilverfahrensrecht
- Mündliche Prüfung aus dem Fach Arbeits- und Sozialrecht
- Schriftliche Prüfung aus dem Fach Bürgerliches Recht unter Einbeziehung von themenbezogenen Aspekten des Unternehmensrechts (FÜM II) bzw. ab 01.10.2025 die schriftliche Prüfung aus Zivilrecht
- Mündliche Prüfung aus dem Fach Verfassungsrecht
- Schriftliche Prüfung „Öffentliches Recht“ (FÜM III) bzw. ab 01.10.2025 die schriftliche Prüfung aus Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts
- Schriftliche Prüfung „Finanzrecht“
- mündliche Prüfung „Europarecht“ sofern das Studium nicht in einem Mitgliedsland der Europäischen Union absolviert wurde.
Sie sind an der Universität Wien im Rahmen des Studiums der Gleichwertigkeit (A 996 101 = ein außerordentliches Studium) abzulegen.
Sie können die oben angeführten Prüfungen auch in weniger als 4 Jahren und in individueller Reihenfolge absolvieren. Sie sind nicht verpflichtet (aber berechtigt) Lehrveranstaltungen zu besuchen. Es ist empfehlenswert, bei mündlichen Prüfungen zuzuhören.
Unter Antragstellung finden Sie die Schritt-für-Schritt Anleitung.