Lateinnachweis

Allgemeine Information

Vor dem Ende des Einführungsabschnitts (= 1. Studienabschnitt) ist eine Zusatzprüfung/Ergänzungsprüfung aus Latein abzulegen, falls der Schüler*die Schülerin nicht Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen hat. Diesfalls bestehen drei Möglichkeiten:

  • Die Zusatzprüfung aus Latein kann gemäß § 41 oder § 42 Schulunterrichtsgesetz an einer Schule abgelegt werden.
  • Die Ergänzungsprüfung aus Latein kann an der Universität Wien abgelegt werden.
  • Nur für Studierende des Diplomstudiums Rechtswissenschaften: Die erfolgreiche Teilnahme an den folgenden Lehrveranstaltungen wird als Ergänzungsprüfung anerkannt:
    1. Lateinische Formenlehre und Syntax (VO+UE, 3 SSt) UND
    2. Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (KU, 2 SSt) UND
    3. Pflichtübung aus Romanistische Fundamente (2 SSt) ODER: Kurs Romanistische Fundamente: Sachenrecht und Grundlagen (2 SSt) ODER: Kurs Romanistische Fundamente: Schuldrecht und Grundlagen (2 SSt) ODER: Übung Romanistische Fundamente Sachenrecht (2 SSt) ODER: Übung Romanistische Fundamente Schuldrecht (2 SSt) ODER: Übung Romanistische Fundamente Sachenrecht und Schuldrecht (2 SSt) ODER: Kurs Digestenexegese (2 SSt)

Lateinlehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen - was nun?

Sobald Sie alle drei benötigten Lehrveranstaltungen (VO+UE Lateinische Formenlehre und Syntax, KU Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs, KU bzw. UE bzw. PF Romanistische Fundamente bzw. KU Digestenexegese) abgelegt haben, teilen Sie dies bitte dem StudienServiceCenter mit.