Einführung in die Rechtswissenschaften

Allgemeine Informationen

Die "Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden" steht am Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften. Ihr Ziel ist es, einen Einblick in grundsätzliche Fragestellungen, Methoden und Vernetzungen der grundlegenden rechtswissenschaftlichen Fächer zu geben und Studierenden zu helfen, ihr Interesse und ihre Eignung für das Studium der Rechtswissenschaften zu beurteilen. Vorlesung und Prüfung umfassen die Einführung in die allgemeine Rechtslehre und das öffentliche Recht, in das bürgerliche Recht und in die Rechtsphilosophie.

Lernunterlagen

Als Lernunterlage dienen die jeweils zu Beginn des Studienjahres (also im Oktober) neu erscheinenden Einführungsskripten zu den drei Fächern. Sie sind von den Vortragenden der Einführungsvorlesung verfasst (also Perthold-Stoitzner im öffentlichen Recht, Wendehorst/Zöchling-Jud im Privatrecht und in der Rechtsphilosophie Holzleithner, Maier oder Somek; alle Verlag Manz) und bilden die Stoffabgrenzung für die Einführungsprüfung.

Lehrveranstaltungen

Die wichtigste Lehrveranstaltung zur Vorbereitung auf die Modulprüfung ist die Einführungsvorlesung, die während des gesamten Semesters dreimal pro Woche stattfindet. Das frühe Aufstehen ist zwar lästig, aber empfehlenswert. Die drei Teile finden hintereinander statt. Die Einführung in die allgemeine Rechtslehre und das öffentliche Recht wird von ao. Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold gelesen. Die Einführung in das Privatrecht wird (jährlich alternierend) von Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. und Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud und die Einführung in die Rechtsphilosophie (ebenfalls jährlich abwechselnd) von Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Holzleithner, ao. Univ.-Prof. Dr. Eva Maria Maier und Univ.-Prof. Dr. Alexander Somek gehalten. Eine Anmeldung zur Vorlesung ist nicht erforderlich, Sie können sich aber - über den entsprechenden Link im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (U:FIND) - auf moodle zur Einführungsvorlesung anmelden. Dort sind auch weiterführende Unterlagen zur Vorlesung (Folien) zu finden, die ebenfalls beachtet werden sollten.

Darüber hinaus werden zahlreiche Einführungsübungen abgehalten, deren Besuch allen Studierenden zu empfehlen ist. In den Übungen liegt der Schwerpunkt im Erlernen und Üben der Anwendung des Stoffes, in concreto also im Lösen von Fragen und Fällen. Sie müssen sich für die die Übungen über U:SPACE anmelden. Nähere Informationen zu den Lehrveranstaltungen sowie die jeweiligen Anmeldefristen samt Anmelde-Link finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (U:FIND).

Die Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2024 finden Sie hier.

Weitere Unterlagen für die Prüfungsvorbereitung

Für die Prüfungsvorbereitung werden folgende Unterlagen zusätzlich empfohlen:

Dalpra/Kogler (Hrsg), Übungsbuch zur Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden (8. Auflage [Studienjahr 2023/2024])

Perthold-Stoitzner (Hrsg), Prüfungsvorbereitung Studienjahr 2023/2024

Piska (Hrsg), Fachwörterbuch Rechtswissenschaften (2. Auflage, im Erscheinen)

Piska (Hrsg), Casebook Einführung in die Rechtswissenschaften (7. Auflage 2019) zT nicht aktuell

Außerdem sollten Sie die wichtigsten Gesetzestexte zur Einführung (unkommentiert) haben. Sie sind etwa kostenlos bei der Fakultätsvertretung erhältlich, außerdem gibt es einen Startkodex Juridicum Wien (LexisNexis).

Fragen zum Stoff

Können auf Grund der großen Anzahl an Studierenden via E-Mail leider nicht beantwortet werden. Sie können aber im Rahmen der Lehrveranstaltungen, vor allem in den Übungen zur Einführung, gestellt werden.

Prüfung

Die schriftliche Modulprüfung "Einführung in die Rechtswissenschaft und ihre Methoden" umfasst alle drei Fächer und dauert 180 Minuten. Pro Fach gibt es einen Fragebogen, der zwischen vier und sechs Blätter umfasst. Darauf ist genügend Platz für Ihre Antworten vorgesehen. Sollte der Platz ausnahmsweise nicht ausreichend sein, so können Sie auf den (leeren) Rückseiten Ihre Antworten fortsetzen. Die drei Fragebögen werden gemeinsam zu Beginn der Prüfung ausgegeben.

Die Prüfer*inneneinteilung finden Sie hier. Während sich die Prüferin im Fach Öffentliches Recht (Perthold) nicht ändert, wechseln sich die Prüferinnen und der Prüfer in den Fächern Privatrecht und Rechtsphilosophie jährlich ab.

Die Prüfungstermine und -anmeldefristen werden mindestens ein Semester im Voraus bekanntgegeben und sind hier zu finden. Die Prüfung wird zwei Mal pro Semester abgehalten. Im Wintersemester wird in der allgemeinen Prüfungswoche im Oktober (= Wiederholungstermin für das Sommersemester) und in der allgemeinen Prüfungswoche im Jänner (für die Studienanfänger*innen des Wintersemesters) geprüft. Im Sommersemester gibt es einen Prüfungstermin zu Beginn des Semesters (außerhalb der allgemeinen Prüfungswoche) und einen in der allgemeinen Prüfungswoche im Juni.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über U:SPACE, eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung gibt es hier. Die Prüfungszulassung erfolgt etwa eine Woche vor dem Termin und ist auf U:SPACE ersichtlich. Die Saaleinteilung - in welchem Hörsaal Sie also die Prüfung zu absolvieren haben - erfolgt oftmals erst einen oder zwei Tage vor der Prüfung und ist hier zu finden.

Sollten Sie zu einem Termin, zu dem Sie angemeldet sind, nicht antreten wollen, müssen Sie sich bis zum Ende der Abmeldefrist über U:SPACE von der Prüfung abmelden! Von einer schriftlichen Prüfung können Sie sich prinzipiell bis 2 Tage vor der Prüfung online abmelden. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig abmelden bzw. den Antritt nicht aus einem wichtigen Grund, der nachzuweisen ist, versäumt haben, sind Sie für den nächsten Prüfungstermin gesperrt.

Bei der Prüfung selbst sind (mit Ausnahme des Gesetzestextes) keine Hilfsmittel erlaubt. Für die Verwendung des Gesetzestextes gelten die folgenden Regelungen. Sollte jemand beim Schwindeln erwischt werden oder unerlaubte Hilfsmittel verwenden, wird der Antritt zwar gezählt, die Leistung jedoch nicht beurteilt und im Sammelzeugnis ein Vermerk eingetragen, dass die Leistung wegen Erschleichung nicht gewertet wurde ("Schummelvermerk").

Die Beurteilung erfolgt nach einem Punktesystem. Insgesamt sind 111 Punkte zu erreichen (37 pro Fach). Für eine positive Benotung müssen pro Fach mindestens 12 Punkte und insgesamt mindestens 54 Punkte erreicht werden. Ist ein Teil unter der Mindestgrenze (weniger als 12 Punkte in einem Fach), muss die ganze Prüfung wiederholt werden; dies gilt auch dann, wenn die Gesamtpunktezahl höher als 54 Punkte ist.

Tutorien

Um den Einstieg ins Studium und die Anforderungen der StEOP leichter bewältigen zu können, werden Tutorien angeboten. Die Tutor*innen unterstützen unsere Studienanfänger*innen bei organisatorischen Herausforderungen ebenso wie bei der Vorbereitung auf die StEOP. Als Kommunikatonsplattform dient ein Forum auf der Moodle-Plattform der Einführungsvorlesung. Diverse Exkursionen etwa zu Gericht eröffnen einen Einblick in die juristische Praxis. Nähere Informationen finden Sie hier.