Informationen zur Studienplanreform (Diplomstudium)

Die Studienplanreform für das Diplomstudium Rechtswissenschaften tritt mit dem WS 2025/26 (Oktober 2025) in Kraft. Ziel der Studienplanänderung ist es, die Studierbarkeit zu erhöhen und individuelle Spezialisierungsmöglichkeiten auszubauen.


Änderungen im Sinne der Studierbarkeit

  • Neue StEOP: Einführung in das Öffentliche Recht, Privatrecht und das Strafrecht. Übung zur Einführung und MP bilden gemeinsam die StEOP.
  • Ein neues Pflichtmodul widmet sich der Methodenlehre, juristischem Arbeiten und Legal Tech
  • Rechtsphilosophie wird eine eigene Lehrveranstaltungsprüfung im zweiten Abschnitt.
  • An die Stelle der bisherigen FÜM I tritt die schriftliche Modulprüfung „Romanistische Fundamente europäischer Privatrechte“.
  • An die Stelle der bisherigen FÜM II tritt die schriftliche Modulprüfung aus Zivilrecht, Unternehmensrecht wird nur mehr mündlich geprüft. Die schriftliche Modulprüfung Zivilrecht muss nach dem neuen Studienplan vor der mündlichen Modulprüfung Zivilrecht absolviert werden.
  • An die Stelle der schriftliche Modulprüfung Straf- und Strafprozessrecht treten eine Übung aus Straf- und Strafprozessrecht und die mündliche Modulprüfung Straf- und Strafprozessrecht; Strafrecht wird als Prüfung im zweiten Abschnitt verankert.
  • Im Pflichtmodul JWK wird ein Schwerpunkt auf Betriebswirtschaftsrecht und Rechnungslegungsrecht gelegt, die durch Lehrveranstaltungsprüfungen absolviert werden.
  • Um eine bestmögliche Prüfungsvorbereitung sicherzustellen, müssen in folgenden Gebieten Übungen absolviert werden: Einführung, Strafrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht (einschließlich ausgewählter Gebiete des Verfassungsrechts).


Neuausrichtung der Schwerpunktausbildungen

Das Juridicum bietet schon bisher europaweit einzigartige Spezialsierungsmöglichkeiten – und das wird weiter ausgebaut. Ab sofort ist es schon früh im Studium möglich, anhand eines juristischen Wahlfachs (im Ausmaß von 10 ECTS) herauszufinden, welcher Rechtsbereich persönlich am meisten begeistert. Anschließend kann man in den folgenden Themenbereichen einen persönlichen Schwerpunkt setzen, um das Wissen zu vertiefen:

  • „Grundlagen des Rechts“
  • „Recht in seinen europäischen und internationalen Dimensionen“
  • „Innovation und Transformation im Recht“
  • „Private Rechtsgestaltung, Dispute Resolution und Law Enforcement“
  • „Wirtschaftsrecht“

Darüber hinaus muss eine der Diplomand*innennseminararbeiten in diesem Bereich geschrieben werden.


Übergangsregelungen

  • Der neue Studienplan gilt für alle Studierende, die ab Wintersemester 2025/26 das Studium beginnen.
  • Studierende, die vor dem WS 2025/26 zu studieren begonnen haben, können wählen:
    - Sie können ihr Studium nach dem alten Studienplan bis längstens 31.10.2029 abschließen.
    - Sie können in den neuen Studienplan wechseln (Details hierzu folgen noch).

Aufgrund optimierter Ressourcennutzung können die Modulprüfungen nicht mehr zusätzlich nach dem alten Studienplan abgehalten werden. Daher arbeiten wir an „Äquivalenzverordnungen“, die regeln, welche Prüfungen des alten Studienplans denjenigen aus dem neuen Studienplan entsprechen. Wird etwa eine Modulprüfung des alten Studienplans nicht mehr angeboten, wie bspw. die FÜM II, muss an deren Stelle, auch wenn man im alten Studienplan bleibt, die schriftliche Prüfung aus Zivilrecht absolviert werden. Die dafür vorgesehenen ECTS werden selbstverständlich nach dem alten Studienplan vergeben.

Ab dem WS 2025/26 wird die MP Strafrecht nicht mehr schriftlich sondern nur mehr mündlich abgehalten – auch für die Studierenden des Bachelorstudiums Internationale Rechtswissenschaften. Studierenden, die vor diesem Zeitpunkt zu studieren begonnen haben und in den neuen Studienplan wechseln, werden die bisher erbrachten Leistungen anerkannt. Dies wird in einer „Anerkennungsverordnung“ geregelt. Beispiel: Hat ein*e Studierende*r bereits die MP aus Straf- und Strafprozessrecht abgelegt, wird diese bei einem Wechsel als mündliche Prüfung sowie als Übung anerkannt.

Nähere Details zu den Äquivalenz- und Anerkennungsverordnungen folgen im April, wir bitten noch um ein wenig Geduld.

Ein Wechsel in den neuen Studienplan ist vor allem für jene Studierende sinnvoll, die sich noch im ersten Abschnitt befinden und die FÜM I noch nicht abgeschlossen haben. Mit Blick auf die Schwerpunktausbildung wird Studierenden der Wechsel in den neuen Studienplan insofern erleichtert, als ihre bisher erworbenen Wahlfachleistungen nicht verloren gehen und sie keinen Schwerpunkt wählen müssen.

Mit diesen Änderungen soll primär die Studierbarkeit am Juridicum erleichtert werden. Ziel ist es, Änderungen für Studierende zu schaffen, die ein besseres individuelles Fortkommen ermöglichen sollen.