Allgemeine Information

Im Laufe des Studiums sind gemäß § 17 und § 20 des Studienplanes Wahlfächer und weitere abschnittsunabhängige Lehrveranstaltungen zu erbringen.

  • Für das Modul PM 14 (Wahlfachmodul) sind 26 ECTS an Wahlfächern zu erbringen. Hiervon können maximal 8 ECTS aus Übungen und Kursen des 2. und 3. Studienabschnittes bestehen (Übungen zur Prüfungsvorbereitung wie beispielsweise "Übung aus Steuerrecht", "Übung auch Zivilrecht" etc., Klausurenkurse, Lehrveranstaltungen, die anderweitig im Vorlesungsverzeichnis bei einzelnen Fachgebieten unter der Überschrift Kurs, jedoch nicht als Wahlfach angekündigt sind).
  • Für den Nachweis fachspezifischer Fremdsprachenkenntnisse sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von zwei Semesterwochenstunden zu erbringen (entweder eine Lehrveranstaltung mit zwei Semesterwochenstunden oder zwei mit je einer).
  • Für den Nachweis der vertiefenden historischen Kompetenz sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von zwei Semesterwochenstunden zu erbringen (entweder eine Lehrveranstaltung mit zwei Semesterwochenstunden oder zwei mit je einer).

Beachten Sie unbedingt, dass bei den 'Kompetenzen' die Semesterwochenstunden zählen und NICHT die ECTS-Punkte!

Eine Lehrveranstaltung, die laut Vorlesungsverzeichnis sowohl als Wahlfach als auch als eine oder mehrere Kompetenzen angekündigt ist, kann auch mehrfach verwendet werden. Dies ist auch bei Diplomand*innenseminaren möglich (diese können, sofern Sie ab dem WS 2013 besucht wurden, nur nicht als Diplomand*innenseminar und Wahlfach doppelt verwendet werden).

Wie kann ich die Kompetenzen und Wahlfächer eintragen lassen bzw. einreichen?

Füllen Sie hierzu das Formular "Prüfungspass Wahlfachmodul und abschnittsunabhängige Lehrveranstaltungen" aus. Sie finden dieses im Bereich Formulare/Downloads auf unserer Homepage.

Beachten Sie beim Ausfüllen folgende Punkte:

  • Im Vorlesungsverzeichnis (u:find) finden Sie für jede LV (am Ende der Informationen zur Lehrveranstaltung unter dem Punkt "Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis") Angaben, für welchen Studienplanpunkt die LV verwendbar ist (z.B. Vertiefende historische Kompetenz, Fremdsprachenkompetenz, Wahlfachmodul).
  •  Kontrollieren Sie bitte bei all Ihren LVs, ob es sich jeweils auch tatsächlich um Wahlfächer und entsprechende Kompetenzen handelt.
  • Das Wahlfachmodul ist unabhängig von Wahlfachkörben zu betrachten.
  • Selbst, wenn das Wahlfachmodul als "aktuell absolviert" angezeigt wird, ist für den Abschluss des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften die Abgabe eines vollständig ausgefüllten Prüfungspasses spätestens bei Ansuchen des Magisterbescheids notwendig.
  • Übungen und Kurse, die in Modulen des judiziellen und staatswissenschaftlichen Abschnitts absolviert wurden, können im Ausmaß von höchstens 8 ECTS als Wahlfach verwendet werden
  • Bitte beschränken Sie sich bei der Angabe Ihrer Wahlfächer auf eine Auswahl von LVs im Ausmaß von insgesamt 26 bzw. maximal 27 ECTS-Punkten!
  • Bei aus alten Studienverläufen anerkannten LVs geben Sie bitte immer die URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN der Lehrveranstaltungen laut Sammelzeugnis an!
  • Per Bescheid anerkannte Wahlfächer müssen verwendet werden und können daher nicht in das Interessensmodul verschoben werden. Geben Sie hier beim Ausfüllen, die im Sammelzeugnis verwendeten Titel und nicht die der Leistungen an der externen Institution.

Das ausgefüllte Formular übermitteln Sie dann per Mail (von Ihrer u:net-Adresse) an ssc.rechtswissenschaften@univie.ac.at. Wenn Sie das Formular erst bei Studienabschluss einreichen, beachten Sie die Informationen im Bereich Diplomprüfungszeugnisse und Studienabschluss.

Wann kann ich das Formular einreichen?

Sie können insbesondere die Kompetenzen einreichen, sobald Sie diese absolviert haben oder das Formular einreichen, sobald Sie sowohl die Kompetenzen als auch die Wahlfächer vollständig erbracht haben. Der späteste Zeitpunkt der Abgabe ist bei Studienabschluss gemeinsam mit den weiteren Unterlagen zur Beantragung der Abschlussdokumente.

Beachten Sie: Selbst, wenn das Wahlfachmodul als "aktuell absolviert" angezeigt wird, ist für den Abschluss des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften die Abgabe eines vollständig ausgefüllten Prüfungspasses spätestens bei Ansuchen des Magisterbescheids notwendig.

Tipp: Geben Sie den vollständigen Pass, wenn möglich, bereits vor Studienabschluss ab. Sollte noch etwas fehlen, können Sie dann noch die entsprechenden Leistungen erbringen, ohne, dass sich Ihr Abschluss verzögert.

Was ist der Unterschied zwischen Wahlfachmodul und Wahlfachkorb?

Das Wahlfachmodul (PM 14) ist ein Pflichtmodul des Diplomstudiums. Hierfür sind, wie bereits beschrieben, 26 ECTS-Punkte erforderlich.

Beim Wahlfachkorb handelt es sich um eine Schwerpunktausbildung, für das Sie am Ende des Diplomstudiums oder in einem anschließenden Doktoratsstudium nach erfolgreicher Absolvierung der hierfür notwendigen Lehrveranstaltungen einen zusätzlichen Nachweis über die Absolvierung einer Schwerpunktausbildung erhalten (Sie können auch mehrere Körbe absolvieren). Genauere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Schwerpunktausbildung (Wahlfachkörbe).

Achtung: Auf dem "Prüfungspass Wahlfachmodul und abschnittsunabhängige Lehrveranstaltungen" müssen Sie daher nicht zwingend jene Lehrveranstaltungen, die Sie für den Korb/die Körbe absolviert haben angeben, sondern können aus allen erbrachten Wahlfächern auswählen.