Erweiterungscurricula

Erweiterungscurricula Rechtswissenschaften

In vielen Bachelorstudien müssen neben Pflicht- und Wahlfächern auch Erweiterungscurricula (EC) absolviert werden. Der Besuch eines Erweiterungscurriculums ist erst nach Absolvierung der StEOP möglich. Um sich zu Lehrveranstaltungen eines Erweiterungscurriculums anmelden zu können, ist die Registrierung zu diesem EC über U:SPACE notwendig unter "Studium > Erweiterungscurricula".

EC Einführung in die Rechtswissenschaften

Curriculum für das EC "Einführung in die Rechtswissenschaften" (ab 1.10.2024: "Rechtswissenschaften: eine Einführung" - s. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Einführung in die Rechtswissenschaften)

Das EC besteht aus:

  • dem Grundkurs (7 ECTS)
  • den folgenden Wahlpflichtfächern (jeweils 4 ECTS):
    • Arbeits- und Sozialrecht
    • Rechtsphilosophie und -ethik
    • Strafrecht
    • Vermögensprivatrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Völkerrecht und Recht der internationalen Organisationen
  • gegebenenfalls einem Ergänzungskurs (4 ECTS)

Neben dem Grundkurs sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 8 ECTS aus dem Bereich der Wahlpflichtfächer und Ergänzungskurse zu absolvieren, davon mindestens 4 ECTS aus dem Bereich der Wahlpflichtfächer. Die Teilnahme an Ergänzungskursen ist grundsätzlich erst nach positiver Absolvierung des Grundkurses möglich. 

Die Absolvierung dieses ECs ist Voraussetzung für die Zulassung zu allen weiteren ECs aus dem Gebiet der Rechtswissenschaften.

EC zur Spezialisierung

Die Absolvierung des EC zur Einführung in die Rechtswissenschaften ist Voraussetzung für die Zulassung zu allen weiteren ECs auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften!