Allgemeine Information

Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile bei Prüfungen und in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen.

  • Ordentliche und außerordentliche Studierende mit Beeinträchtigung im Studium haben gemäß §59 (1) Z 12 Universitätsgesetz ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden." (UG)

Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile bei Prüfungen und in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit dem Team Barrierefrei und danach mit der Studienprogrammleitung auf und beachten Sie, dass Anträge für abweichende Prüfungsmethoden bei Modulprüfungen innerhalb der Anmeldefrist zu Modulprüfungen bzw. spätestens eine Woche vor Beginn der Prüfungswoche abschließend bearbeitet werden können!

 Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Team Barrierefrei.

Genereller Antrag

  • Erster Schritt: Bewilligung durch das Team Barrierefrei

Wenn aus gesundheitlichen Gründen eine Beeinträchtigung vorliegt, welche die Ablegung einer Prüfung/einer Teilleistung nach der in der im Studienplan vorgeschriebenen Methode unmöglich und eine abweichende Prüfungsmethode erforderlich macht, vereinbaren Sie bitte ein Informationsgespräch mit dem Team Barrierefrei. Einem Antrag auf eine abweichende Prüfungsmethode müssen fachärztliche/therapeutische Nachweise beigelegt werden, die vom Team Barrierefrei eingesehen und auf dem Antragsformular vermerkt werden. Als fachärztlichen/therapeutischen Nachweis empfehlen wir, möglichst das universitätsinterne Formular zur Bestätigung von studienrelevanten Funktionsbeeinträchtigungen zu verwenden

  • Zweiter Schritt: Bewilligung durch die SPL

Nach erfolgtem Informationsgespräch mit dem Team Barrierefrei ist das ausgefüllte Antragsformular auf abweichende Prüfungsmethoden (nach Befüllung des Formulares samt Unterschrift des Teams Barrierefrei) der SPL der Rechtswissenschaftlichen Fakultät unter rechtswissenschaften.spl@univie.ac.at zu übermitteln.

 Beachten Sie bei der Antragstellung:

  • Planen Sie in jedem Fall genügend Zeit für die Antragsbearbeitung und die Vorbereitung der abweichenden Methoden durch die Lehrenden/Prüfenden ein. Stellen Sie bitte daher Ihre Anträge immer so früh wie möglich!
  • Der generelle Antrag ohne Angabe einer expliziten Prüfung oder Lehrveranstaltung kann jederzeit nach obig angeführtem Prozedere zur Bearbeitung an die SPL übermittelt werden.
  • Wenn Sie Ihren Antrag später als eine Woche vor Beginn der jeweiligen Prüfungswoche bei der SPL einreichen, kann die abweichende Prüfungsmethode für diese Prüfungswoche dann nicht mehr gewährt werden.

Vorgehen, wenn bereits eine generelle Bewilligung vorliegt

  • Bei Modulprüfungen:

Haben Sie bereits in der Vergangenheit einen Antrag auf eine abweichende Prüfungsmethode gestellt und wurde dieser vom Team Barrierefrei und der SPL bewilligt, so müssen Sie nicht nochmals beim Team Barrierefrei einen Antrag stellen.

Eine entsprechende Meldung per E-Mail (von Ihrer u:net-Adresse) ist für jeden Modulprüfungsantritt innerhalb der Anmeldefrist, jedoch bis spätestens eine Woche vor Beginn der jeweiligen Prüfungswoche mit Angabe der gewünschten Modulprüfung sowie Angabe der entsprechenden Prüfer:innen an die Studienprogrammleitung gesondert zu übermitteln, die dann auch die Prüferin/den Prüfer informiert.

Schicken Sie dabei immer den grundsätzlich bewilligten (generellen) Antrag mit.

  • Bei Prüfungsleistungen, die innerhalb von Lehrveranstaltungen absolviert werden:

Wenden Sie sich bitte direkt an die Lehrenden! Senden Sie hierzu den generell bewilligten Antrag, exklusive der ersten Seite (zum Schutz Ihrer persönlichen Daten), an die entsprechenden LV-Leiter:innen.

Achtung

Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen von anderen Studienprogrammleitungen gelten eventuell andere administrative Regelungen. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Website!