Informationen zur Studienplanreform (Diplomstudium)

Der neue Studienplan für das Diplomstudium Rechtswissenschaften (Curriculum) tritt mit 1.10.2025 in Kraft.

  • Der neue Studienplan gilt für alle Studierende, die ab Wintersemester 2025/26 das Studium beginnen oder zum Studium wieder zugelassen werden.
  • Studierende, die vor dem WS 2025/26 zu studieren begonnen haben, können wählen:
    - Sie können ihr Studium nach dem alten Studienplan bis längstens 31.10.2029 abschließen
    - Sie können in den neuen Studienplan wechseln.

Im Zeitraum vom 1.10.2025 bis 31.10.2029 ist ein freiwilliger Umstieg (Unterstellung) in den neuen Studienplan möglich.

Die Übergangsfrist zum Abschluss des Diplomstudiums Rechtswissenschaften im alten Studienplan endet am 31.10.2029. Studierende, die bis Ende der Übergangsfrist das Studium nicht abgeschlossen haben und für das Wintersemester 2029/30 eine Fortsetzungsmeldung tätigen, werden automatisch dem neuen Studienplan unterstellt.

Wenn Sie Ihr Studium in der Übergangsfrist unterbrechen und wieder inskribieren, werden Sie automatisch dem neuen Studienplan unterstellt.

Die Anerkennungsverordnung gilt für Studierende, die auf den neuen Studienplan umsteigen, und regelt, welche Prüfungen aus dem alten Studienplan für welche Prüfungen im neuen Studienplan anerkannt werden können. Schematische Darstellung der Anerkennungsverordnung

Die Äquivalenzverordnung gilt für Studierende, die im alten Studienplan bleiben, und regelt, welche Prüfungen aus dem Diplomstudium Rechtswissenschaften für den Abschluss des Studiums in der auslaufenden Version absolviert werden müssen, wenn die ursprünglich vorgesehenen Prüfungen nicht mehr angeboten werden. Schematische Darstellung der Äquivalenzverordnung

Je nach Modulprüfung werden negative Prüfungsantritte für die Zählung der insgesamt zulässigen Prüfungsantritte nicht berücksichtigt bzw. bleiben weiterhin aufrecht. Informationen zur Antrittszählung