Umstieg in den neuen Diplomstudienplan

Zeitplan

Im Zeitraum vom 1.10.2025 bis 31.10.2029 ist ein freiwilliger Umstieg (Unterstellung) in den neuen Studienplan möglich.

Die Übergangsfrist zum Abschluss des Diplomstudiums Rechtswissenschaften im alten Studienplan endet am 31.10.2029. Studierende, die bis Ende der Übergangsfrist das Studium nicht abgeschlossen haben und für das Wintersemester 2029/30 eine Fortsetzungsmeldung tätigen, werden automatisch in den neuen Studienplan unterstellt.

Genaue Informationen der Umstiegsmodalitäten werden demnächst bekannt gegeben.