Bachelorarbeit
Im Bachelormodul (PM 15) verfassen die Studierenden eine Bachelorarbeit und zeigen damit ihre Fähigkeit zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten.
Die Bachelorarbeit ist einem internationalrechtlichen Thema zu widmen und ist im Rahmen eines Seminars aus einem der Fächer der Module 3 bis 14 oder im Rahmen eines Moot Courts zu verfassen.
Einen detaillierten Leitfaden für das Verfassen von Bachelorarbeiten finden Sie hier:
Vorbereitung und Verfassen der Arbeit
Die Erstellung einer Bachelorarbeit erfordert die Anwendung wissenschaftlicher Methoden. Für eine optimale Vorbereitung auf das Verfassen der Arbeit wird dringend empfohlen, eine Lehrveranstaltung zu Methode, Einführung in das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten, Zitierregeln und Quellenkunde zu besuchen.
Besuchen Sie diese Lehrveranstaltungen zeitgerecht, bevor Sie mit dem Schreiben der Bachelorarbeit beginnen, etwa ein Semester davor.
Hier finden Sie eine Übersicht einschlägiger Veranstaltungen: PM15 Bachelormodul
Themenauswahl und Betreuung
- Betreuungszusagen können nur für Themen mit internationalrechtlichem Bezug erteilt werden.
- Die Festlegung des Themas erfolgt in Abstimmung mit dem*der Betreuer*in/LV-Leitung
- Informieren Sie bitte die Lehrveranstaltungsleitung und reichen Sie ehestmöglich das Formular „Betreuungsvereinbarung über das Verfassen einer Bachelorarbeit (Zustimmung der Betreuerin*des Betreuers)“ im SSC ein.
Formale Anforderungen
- Richtwert von 60.000 Zeichen (Text inkl. Fußnoten und Leerzeichen, exkl. Titelblatt und Verzeichnisse)
- leicht lesbaren Standard-Schrift wie Times New Roman, Arial
- Schriftgröße 11 pt (Arial) und 12 pt (Times New Roman)
- Zeilenabstand 1.5
- Blocksatz mit Silbentrennung ist zu bevorzugen
Schritt-für-Schritt zur Bachelorarbeit
- Betreuer*in- und Themensuche grundsätzlich bereits ab absolvierter StEOP möglich
- Besuch von Lehrveranstaltungen zu Methode, Einführung in das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten, Zitierregeln und Quellenkunde grundsätzlich bereits ab absolvierter StEOP möglich und empfohlen
- Themen- und Betreuungszusage möglichst zu Beginn der Lehrveranstaltung und Übermittlung der Betreuungsvereinbarung an das SSC
- Teilnahme am zugehörigen Seminar/Moot Court, in dessen Rahmen die Bachelorarbeit verfasst wird. Gleichzeitig: Verfassen der Arbeit
- Empfohlen wird das Einreichen der Arbeit bereits vor der offiziellen Abgabefrist
- Plagiatsprüfung über Moodle Turnitin durch den*die LV Leiter*in
- Beurteilung der Bachelorarbeit und der LV durch den*die Betreuer*in
Abgabefristen
- 30.04.: bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters
- 30.09.: bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters
- max. 3 Monate: Bei Blocklehrveranstaltungen, die ausschließlich in der lehrveranstaltungsfreien Zeit stattfinden, beträgt diese Frist maximal drei Monate, beginnend mit der letzten Lehrveranstaltungseinheit
(siehe studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien, §10 Abs 4.).
Später abgegebene Arbeiten können nicht beurteilt werden!