Informationen zur Masterarbeit

Einen detaillierten Leitfaden für das Verfassen von Masterarbeiten finden Sie hier:

Schritt 1: Vorbereitung (vor Beginn der Arbeit)

  • Themenfindung: Exposé (Skizzieren einer Idee)

Im Rahmen eines zwei bis fünf Seiten umfassenden Exposés sollen folgende Punkte dargelegt werden: das Thema der Masterarbeit und die zugrundeliegende Forschungsfragen, die zur Anwendung gelangende Methode sowie einen Überblick über den allenfalls bereits bestehenden Meinungsstand (Literatur und Judikatur).

  • Bewerbung: Anfragen einer geeigneten Betreuungsperson, Auswahlkriterien

Zur Betreuung bzw. Beurteilung von Masterarbeiten sind berechtigt: 

Universitätsprofessor*innen, habilitierte Mitarbeiter*innen, assoziierte Universitätsprofessor*innen, Assistenzprofessor*innen gemäß Kollektivvertrag der Universität Wien (siehe Seite des Büro Studienpräses).

Eine Mitbetreuung ist auch durch Nicht-Habilitierte möglich, allerdings muss die Person zumindest ein abgeschlossenes Doktorat haben und an der Fakultät angestellt sein. Die Beantragung einer Mitbetreuung muss durch die Betreuungsperson erfolgen.

  • Anmeldung des Themas/der Betreuung

Sobald Sie eine Betreuungszusage haben, müssen Thema und Betreuungsperson mit dem entsprechenden Formular im StudienServiceCenter (SSC) Rechtswissenschaften angemeldet werden. Bei Änderungen des Themas (z.B. Sprache oder Vertiefungsfach) und/oder Betreuungsperson muss ein Änderungsantrag eingereicht werden.

Die Bekanntgabe umfasst:

  1. das Formular "Bekanntgabe des Themas der Masterarbeit", welches von der Betreuungsperson und der Studienprogrammleitung unterschrieben wurde
  2. ein 2 - 5-seitiges Exposé
  3. das unterschriebene Formular "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis"

Beachten Sie, dass die Bekanntgabe des Themas der Masterarbeit elektronisch erfolgen muss. Senden Sie uns dafür alle notwendigen Formulare inklusive der Unterschrift der Betreuungsperson an irewi@univie.ac.at

Nach Genehmigung durch die SPL wird das unterzeichnete Formular an Studierende und Betreuungspersonen digital übermittelt.

REGELN DER GUTEN WISSENSCHAFTLICHEN PRAXIS DER UNIVERSITÄT WIEN

Alle Forscher*innen, Lehrenden und Studierenden der Universität Wien sind dem wissenschaftlich korrekten Verhalten verpflichtet. Dies bezieht sich auf das eigenständige Verfassen von schriftlichen Arbeiten, den korrekten Umgang mit Quellen und die korrekte Durchführung von Analysen.
Studierende müssen bei der Anmeldung der eigenen Masterarbeit bestätigen, dass sie sich an die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis halten, in dem sie das entsprechende Formular unterfertigt gemeinsam mit der Anmeldung der Arbeit abgeben.

Schritt 2: Verfassen der Arbeit

  • Zusammenarbeit mit der Betreuungsperson 

Es sollte während der Bearbeitung der Masterarbeit mindestens ein Treffen zwischen Betreuungsperson und Studierenden geben, jedenfalls bevor die erste Version der Arbeit fertiggestellt ist. Die Betreuung findet nicht im Rahmen eines Seminars statt. Die Betreuungsperson darf in Absprache mit der SPL die Betreuungszusage zurücklegen, wenn über einen längeren Zeitraum und trotz wiederholter Mahnung offensichtlich kein Fortschritt bei der Bearbeitung der Masterarbeit erkennbar ist.

  • Umfang und Aufbau der Arbeit
    • Richtwert sind ca.150.000-200.000 Zeichen (Text inklusive Fußnoten und Leerzeichen, exklusive Titelblatt und Verzeichnisse), das entspricht in etwa 80-100 Seiten
    • leicht lesbare Standard-Schrift wie bspw. Times New Roman, Arial (u.a.)
    • je nach Schriftart Schriftgröße 11 pt (Arial) und 12 pt (Times New Roman)
    • Zeilenabstand 1.5
    • Blocksatz mit Silbentrennung ist zu bevorzugen

Die Arbeit soll einen dem Thema angemessenen Umfang aufweisen. Dabei zählt Qualität, nicht Quantität! Eine Masterarbeit folgt diesem Aufbau: Deckblatt, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Hauptteil, Schluss, Literatur- und Judikaturverzeichnis.

Literatur und Judikatur sind in Fußnoten unter (einheitlicher) Anwendung gängiger Zitierregeln zu zitieren (vgl. Dax/Hopf, Abkürzungs- und Zitierregeln8 [2019]). Die zitierte Literatur ist darüber hinaus in einem Literaturverzeichnis (alphabetisch nach den Autor*innen bzw. Herausgeber*innen geordnet) anzuführen. Ein Abkürzungsverzeichnis ist nur dann zu erstellen, wenn Abkürzungen verwendet werden, die nicht ohnedies gängigen Abkürzungs- und Zitierregeln, wie den AZR (vgl. Dax/Hopf, Abkürzungs- und Zitierregeln8 [2019]) entsprechen. 

Bitte sprechen Sie sich mit Ihrer Betreuungsperson bezüglich der konkreten Inhalte und des Aufbaus ab.

  • Formvorschriften 

Verbindlich sind die allgemeinen Formvorschriften der Universität Wien. Auf jeden Fall enthalten sein muss ein Abstract in der Sprache, in der die Arbeit verfasst wurde. Wenn die Arbeit nicht auf Deutsch verfasst wurde, muss zusätzlich ein deutsches Abstract enthalten sein. Die Platzierung des Abstracts (vor oder nach der Arbeit) kann frei gewählt werden. 

Die Formvorschriften sind im entsprechenden Mitteilungsblatt der Universität Wien nachzulesen: Formvorschriften bei der Einreichung wissenschaftlicher Arbeiten

  1. Die Arbeit ist in DIN A4 (210×297 mm), Hochformat, hart gebunden und doppelseitig zu drucken.
  2. Eine Eidesstattliche Erklärung ist nicht extra notwendig, diese ist automatisch in der Hochladebestätigung der Plagiatsprüfung enthalten (siehe Abgabe und Beurteilung)
  3. Das zweisprachige Titelblatt wird im Rahmen des Hochladeprozesses erstellt und ist mit dem Dokument zusammenzufügen. Für Sonderfälle ist das Titelblatt anhand einer Vorlage zu gestalten.
  4. Die facheinschlägigen Zitierregeln sind einzuhalten. Beachten Sie, dass auch Abbildungen (Bilder, Grafiken, etc.) dem Zitatrecht und den Zitierregeln unterliegen. Details zum Urheberrecht und Bildnutzung finden Sie auf der Website des Büro Studienpräses.
  5. Bitte beachten Sie zusätzlich, dass auf Grund von Pseudonymisierung der Daten bei der Plagiatskontrolle ab Seite 7 Ihrer wissenschaftlichen Arbeit keine persönlichen Daten (z.B. Matrikelnummer, Name, Lebenslauf, etc.) enthalten sein dürfen. Bitte sowohl in der elektronischen als auch in der Printversion KEINEN LEBENSLAUF einfügen.

Schritt 3: Nach Abschluss der Arbeit

  • Abgabe und Beurteilung

In Absprache mit der Betreuungsperson wird die Arbeit im PDF-Format (PDF/A) via u:space hochgeladen. Im Falle etwaiger Beilagen, die nicht in PDF umgewandelt werden können, sowie bei Problemen mit der Konvertierung von Dokumenten kontaktieren Sie bitte e-theses.ub@univie.ac.at.

Im Rahmen des Hochladevorgangs werden Metadaten erfasst und das Abstract separat eingefordert. Wenn Sie Ihre Arbeit erfolgreich hochgeladen haben, erhalten Sie eine E-Mailbestätigung. Diese ist elektronisch unterschrieben an das StudienServiceCenter zu übermitteln (irewi@univie.ac.at) oder ausgedruckt und unterschrieben bei der Einreichung der Printversionen im StudienServiceCenter mit abzugeben. Diese Hochladebestätigung enthält automatisch die Eidesstattliche Erklärung.

Des Weiteren können Studierende individuell angeben, ob ihre Arbeit als Volltext im Netz (über den Bibliothekskatalog) zugänglich sein soll oder nicht. Dies ist nicht einer Sperre der Masterarbeit gleichzusetzen (siehe Sperre der wissenschaftlichen Arbeit).

Studierende werden automatisch via Email über das Ergebnis der Plagiatsprüfung informiert. Innerhalb von 10 Tagen hat die Abgabe der Printversionen im StudienServiceCenter zu erfolgen. Bitte beachten Sie dazu die Formvorschriften der Universität Wien.

Für das Einreichen der Printversion sind folgende Kriterien zu beachten:

  1. Für die Abgabe der gebundenen Arbeit ist der Ausdruck der eingereichten elektronischen Version (PDF/A) zu verwenden.
  2. 2 Exemplare (DIN A4, Hartes Cover, doppelseitig gedruckt)
  3. Unterschriebene Hochladebestätigung von HOPLA