Studienabschluss

Auf der folgenden Seite finden Sie alle relevanten Informationen zum Studienabschluss im Master Internationale Rechtswissenschaften. 

 

Schritt 1: Prüfungspass einreichen

Sobald Sie alle Prüfungsleistungen im Masterstudium absolviert haben, reichen Sie Ihren vollständig ausgefüllten Prüfungspass (Wahlfachpass) am StudienServiceCenter ein.

Wenn Ihnen Prüfungsleistungen für Ihr Studium anerkannt wurden, tragen Sie im Prüfungspass unter "Prüfungsdatum" bitte das Datum der Anerkennung ein. Tragen Sie in den Feldern "LV-Nr." und "LV- Leiter*in" ebenfalls nur den Vermerk "anerkannt" ein.  

Ein vollständiger Nachweis der absolvierten Lehrveranstaltungen beinhaltet die folgenden Dokumente:

  1. den vollständig ausgefüllten Prüfungspass 
  2. ein aktuelles Sammelzeugnis
  3. ggf. Anerkennungsbescheide

Das Einreichen aller Unterlagen erfolgt beim StudienServiceCenter. Übermitteln Sie uns dafür die Unterlagen via irewi@univie.ac.at.

Hinweis: Die Kontrolle der Prüfungspässe kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir daher, den Prüfungspass einzureichen, sobald die letzte Note eingetragen wurde.

Schritt 2: Abschlussprüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Master-Abschlussprüfung (Defensio) ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen, der vom SSC bestätigte Prüfungspass (Wahlfachpass), sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.


Anmeldung zur Abschlussprüfung (Defensio)

Die Anmeldung zur Defensio erfolgt nach erfolgreicher Approbation (=positiver Beurteilung) der Masterarbeit und nach der Absolvierung Ihrer letzten Lehrveranstaltungsprüfung im Masterstudium im SSC.

Die Masterprüfung ist vor einem Prüfungssenat gemäß den Bestimmungen des studienrechtlichen Teils der Satzung der Universität Wien abzulegen. Sie ist eine Defensio und besteht aus der Verteidigung der Masterarbeit und einer Prüfung über deren wissenschaftliches Umfeld. Die Beurteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung. Die Masterprüfung hat einen Umfang von 6 ECTS-Punkten.

Prüfungskommission: Vorsitz, Prüfer*in, Prüfer*in

Der Prüfungskommission wird das Prüfungsprotokoll vom SSC übermittelt.

Schritt 3: Studienabschluss

Bei Vorliegen folgender Voraussetzung ist die Ausstellung der Abschlussdokumente möglich:

     

  • Positive Absolvierung aller Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen des Curriculums
  • P­ositive Beurteilung der Masterarbeit
  • Positive Absolvierung der Master-Abschlussprüfung (unterschriebenes Prüfungsprotokoll muss dem SSC vorliegen)
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  • Sie erhalten Ihre Abschlussdokumente in digital amtssignierter Form per E-Mail.
  • Sobald Sie die Dokumente erhalten haben, retournieren Sie den Rechtsmittelverzicht sowie die Bestätigung über die Teilnahme an der Befragung der Statistik Austria (den entsprechenden Link finden Sie in der Nachricht, mit der Sie die Abschlussunterlagen erhalten).

 

Abschlussprädikat

Im Zuge der Abschlussarbeiten wird das Abschlussprädikat "bestanden" oder "mit Auszeichnung bestanden" vergeben. "Mit Auszeichnung bestanden" bedeutet, dass Ihr Notendurchschnitt kleiner gleich 1,50 ist.

 

Gewichteter Notendurchschnitt

Der Notendurchschnitt wird standardmäßig auf dem Diploma Supplement angedruckt. Zur Berechnung werden alle curriculumsrelevanten Einzelleistungen (keine bereits gewichteten Modulnoten) mit Masterarbeit und mündlicher Abschlussprüfung, die Sie für den Abschluss des Studiums verwenden, herangezogen.

 

Akademische Feier (optional)

Nach Übernahme der Abschlussdokumente haben Sie noch die Möglichkeit Ihren Abschluss mit einer Akademischen Abschlussfeier zu beenden. Information dazu finden Sie auf der Seite des Veranstaltungsmanagements.