Zulassung zum Studium

  • Sie haben Fragen zum Zulassungsverfahren? Alle Infos über Ihre Schritte im Zulassungsverfahren finden Sie auf der Website Studieren an der Universität Wien. Beachten Sie auch die Antrags- und Zulassungsfristen.

    Unser Tipp: Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium mit Beginn der Antragsfrist. 

 

Zulassungsvoraussetzungen

  • Die Zulassung zum Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
  • Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften an der Universität Wien.

  • Grundsätzlich gleichwertig ist ein Studium dann, wenn es Kenntnisse in den folgenden Fächern vermittelt:

    • Österreichisches Bürgerliches Recht einschließlich dem Internationalen Privatrecht und dem Unternehmensrecht im Umfang von 35 ECTS
    • Österreichisches Öffentliches Recht im Umfang von 30 ECTS
    • Österreichisches Strafrecht im Umfang von 15 ECTS
    • Kenntnisse in internationalrechtlichen Fächern, insbesondere Europarecht und Völkerrecht im Umfang von
      40 ECTS
  • Die Zulassung setzt einen Sprachnachweis für Deutsch auf Sprachniveau C1 und für Englisch auf Sprachniveau B2 voraus. Für den Nachweis der Englischkenntnisse gelten die Regeln der Universität Wien.

 

Anfragen zur Erstinformation an: irewi@univie.ac.at