Modulprüfungen

Allgemeine Informationen

  • Welche Prüfungen im Rahmen des Bachelorstudiums bzw. Masterstudiums zu absolvieren sind und welche Zulassungsvoraussetzungen dafür jeweils zu erfüllen sind, entnehmen Sie dem jeweiligen Curriculum.
  • Aufgrund der Umstellung auf das Curriculum für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften (Version
    2025) (UA 101) werden Prüfungen, die bisher für das Bachelor- und Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften mitverwendet wurden, teilweise nicht mehr angeboten. Mittels folgender Äquivalenzverordnung wird festgelegt, welche Ersatzprüfungen aus dem Diplomstudium der Rechtswissenschaften (Version 2025) anstelle bisher mitverwendeten, aber nicht mehr angebotenen Prüfungen des Bachelor- und Masterstudiums Internationale Rechtswissenschaften zu absolvieren sind:

Äquivalenzverordnung zum Curriculum für das Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften (UA 033 597)
Äquivalenzverordnung zum Curriculum für das Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften (UA 066 997)

  • Um Prüfungen absolvieren zu dürfen, müssen Sie sich innerhalb einer festgelegten Anmeldefrist anmelden und die für die Prüfung geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
  • Prüfungen finden - mit Ausnahme der STEOP-Prüfungen - drei Mal im Semester innerhalb eines bestimmten Zeitraums - „Prüfungswochen“ - statt. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen können Prüfungsantritte außerhalb dieser Prüfungswochen stattfinden. Dies ist im jeweiligen Fall mit der Studienprogrammleitung abzuklären.