Validierung

Ab 01.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem sogenannten nicht-formalen Bereich (zB.: private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) und informellen Bereich (zB.: beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden.

Bezüglich der Rahmenbedingungen zur Validierung beachten Sie auch die generellen Infos des Büro Studienpräses.

Die Validierung ist der erste Schritt für eine etwaige Anerkennung, sie erfolgt innerhalb einer schriftlich oder mündlich durchgeführten Beratung bei der fachlich zuständigen Studienprogrammleitung.

 

Folgende Unterlagen senden Sie bitte per Email (von Ihrer u:net-Emailadresse) an anerkennung.rewi@univie.ac.at.

Bitte beachten Sie:

Die Anerkennung für bereits VOR der Zulassung absolvierte Tätigkeiten und Qualifikationen nach Validierung ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters des Studienverlaufs zu beantragen.

Der Validierungsantrag wird dann bearbeitet und an die SPL zur Prüfung weitergeleitet. Das Ergebnis der Validierung wird Ihnen per Mail (u:account) übermittelt. Nach erfolgreicher Validierung muss ein separater Antrag auf Anerkennung für die validierten Leistungen gestellt werden.

Ein Antrag auf Anerkennung "beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen" kann erst nach positiv durchgeführter Validierung gestellt werden. Dem Antrag auf Anerkennung ist die Bestätigung über die Genehmigung der Validierung beizulegen.