Lateinnachweis

Im Laufe des Bachelorstudiums ist eine Zusatzprüfung/Ergänzungsprüfung aus Latein abzulegen, falls der Schüler*die Schülerin nicht Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen hat. Diesfalls bestehen drei Möglichkeiten:

  • Die Zusatzprüfung aus Latein kann gemäß § 41 oder § 42 Schulunterrichtsgesetz an einer Schule abgelegt werden.
  • Die Ergänzungsprüfung aus Latein kann an der Universität Wien erbracht werden.
  • Nur für Studierende des Bachelorstudiums Rechtswissenschaften: Die erfolgreiche Teilnahme an den folgenden Lehrveranstaltungen wird als Ergänzungsprüfung eingetragen:
    1. Lateinische Formenlehre und Syntax (VO+UE, 3 SSt) UND
    2. Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (KU, 2 SSt) UND
    3. Roman Law of Property (PUE, 2 SSt) ODER Roman Law of Obligations (PUE, 2 SSt)

Da es sich bei der Latein-Ergänzungsprüfung formal um eine Studienvoraussetzung handelt (die aber im Lauf des Studiums nachgebracht werden darf), kann die Latein-Ergänzungsprüfung NICHT als Leistung für ein Studium anerkannt werden und darf nicht die letzte Prüfung im Studium sein. Empfehlenswert ist auf jeden Fall, sich möglichst früh im Studium um die Erfüllung dieser Voraussetzung zu kümmern. 

Lateinlehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen - was nun?

Sobald Sie alle drei benötigten Lehrveranstaltungen (VO+UE Lateinische Formenlehre und Syntax, KU Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs, PUE Roman Law of Property bzw. PUE Roman Law of Obligations) abgelegt haben, teilen Sie dies bitte dem StudienServiceCenter mit.