Lateinnachweis

Der Lateinnachweis gilt als erbracht, wenn Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen wurde.
Ergänzungsprüfungen Latein:
Wenn Sie über keinen Lateinnachweis verfügen, kann dieser auch in Form von Ergänzungsprüfungen an der Universität abgelegt werden.
Folgende Lehrveranstaltungen müssen absolviert werden:

  • Lateinische Formenlehre und Syntax (VO+UE, 3 SSt)
  • Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (KU, 2 SSt)
  • Roman Law of Property (PUE, 2 SSt) ODER
    Roman Law of Obligations (PUE, 2 SSt)

Da es sich bei der Latein-Ergänzungsprüfung formal um eine Studienvoraussetzung handelt (die aber im Lauf des Studiums nachgebracht werden darf), können dafür keine ECTS-Punkte vergeben werden. Aus diesem Grund kann die Latein-Ergänzungsprüfung NICHT als Leistung für ein Studium anerkannt werden und darf nicht die letzte Prüfung im Studium sein. Empfehlenswert ist auf jeden Fall, sich möglichst früh im Studium um die Erfüllung dieser Voraussetzung zu kümmern.