Anerkennung Diplomstudium

Anerkennung von Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen ausländischen oder inländischen Universität in einem ordentlichen Studium erbracht worden sind, können im Studium der Rechtswissenschaften anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Inhalt und Umfang der Prüfungen gleichwertig ist.

Auf den Antragsformularen finden Sie nähere Informationen zu den Anerkennungsmöglichkeiten.

Hier finden Sie nähere Informationen zu den Anerkennungsmöglichkeiten von den anderen österreichischen Rechtsfakultäten und von der WU.

Bitte wenden Sie sich für Anerkennungen von ERASMUS Aufenthalt vor der Antragstellung an die für Ihr Programm zuständigen Erasmus-Betreuer*innen.

Anerkennung vom Bachelorstudium IREWI

Wenn zeitgleich zum Diplomstudium Rechtswissenschaften (Version 2017) oder davor an der Universität Wien das Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften betrieben wird bzw. wurde, regelt eine Anerkennungsverordnung die Anerkennung von positiv erbrachten Prüfungsleistungen für das Diplomstudium:

Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Bachelorstudiums Internationale Rechtswissenschaften (Version 2021) (UA 033 597) für das Diplomstudium Rechtswissenschaften (Version 2017) (UA 101)

 

Bitte teilen Sie uns per mail an anerkennung.rewi@univie.ac.at mit, sobald Sie im Rahmen des Bachelorstudiums Internationale Rechtswissenschaften Prüfungsleistungen erbracht haben, die gemäß Anerkennungsverordnung für Ihr Diplomstudium Rechtswissenschaften anzuerkennen sind. Diese Anerkennung erfolgt ohne Bescheid.

Für Anerkennungen von im Rahmen eines Bachelorstudiums Internationale Rechtswissenschaften erbrachten Prüfungsleistungen, die nicht in der Anerkennungsverordnung erfasst sind, ist ein Antrag erforderlich. 

Nähere Informationen finden Sie in der Übersicht zur Anerkennung von BA/MA IREWI. (derzeit in Bearbeitung)

Antragstellung

Die Anerkennung kann, nach der Inskription des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Studienzulassung), im StudienServiceCenter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät per E-Mail an anerkennung.rewi@univie.ac.at beantragt werden.

WICHTIG! Laut UG Novelle, die ab 01.05.2024 wirksam ist, ist die Anerkennung von bereits vor der Zulassung absolvierten Leistungen wieder zeitlich unbeschränkt möglich (Anm.: Anm.: §78 Abs. 4 Z 2 UG aufgehoben durch Art. 1 Z 68, BGBl. I Nr. 50/2024).

 

Wir empfehlen daher, die Anerkennung von Wahlfächern erst gegen Ende des Studiums, insbesondere erst nach einem etwaigen Auslandssemester zu beantragen.

Vorzulegen sind:

  • Antrag (benutzen Sie nach Möglichkeit das passende Formular unter Formulare/Downloads)
  • alle relevanten Zeugnisse, Bestätigungen, Transcripts, eventuell Beschreibung der Lehrinhalte

Wichtige Information

Anerkannte Lehrveranstaltungen MÜSSEN für den Studienabschluss verwendet werden. Eine Anerkennung kann weder durch eine neue Anerkennung, noch durch eine intern erbrachte Leistung "überschrieben" werden. Das betrifft alle verpflichtenden Lehrveranstaltungen.

Es werden maximal 26 ECTS für das Wahlfach Modul anerkannt. Für das Interessensmodul kann nichts anerkannt werden.

Die Anerkennung erfolgt immer als "WF Diplomstudium Rechtswissenschaft". Die anerkannten Wahlfächer fließen in die Berechnung der Gesamtnote des Wahlfach Moduls ein.

Für eine allfällige "Anrechnung" im Rahmen eines Wahlfach Korbes ist Kontakt mit dem/der Wahlfachkorb Koordinator*in aufzunehmen unter Vorlage der Originalzeugnisse und des Anerkennungsbescheides. Die Anrechnung für den Wahlfachkorb erfolgt nach den Regeln des jeweiligen Wahlfachkorbes.

Kontakt

Mag. Verena Haas
T: +43-1-4277-34023
anerkennung.rewi@univie.ac.at