Allgemeine Information

Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile bei Prüfungen und in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen.

  • Ordentliche und außerordentliche Studierende mit Beeinträchtigung im Studium haben gemäß §59 (1) Z 12 Universitätsgesetz ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden." (UG)

Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile bei Prüfungen und in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit dem Team Barrierefrei und danach mit der Studienprogrammleitung auf.

 Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Team Barrierefrei.

Genereller Antrag

  • Erster Schritt: Bewilligung durch das Team Barrierefrei

Wenn aus gesundheitlichen Gründen eine Beeinträchtigung vorliegt, welche die Ablegung einer Prüfung/einer Teilleistung nach der in der im Studienplan vorgeschriebenen Methode unmöglich und eine abweichende Prüfungsmethode erforderlich macht, vereinbaren Sie bitte ein Informationsgespräch mit dem Team Barrierefrei. Einem Antrag auf eine abweichende Prüfungsmethode müssen fachärztliche/therapeutische Nachweise beigelegt werden, die vom Team Barrierefrei eingesehen und auf dem Antragsformular vermerkt werden. Als fachärztlichen/therapeutischen Nachweis empfehlen wir, möglichst das universitätsinterne Formular zur Bestätigung von studienrelevanten Funktionsbeeinträchtigungen zu verwenden

  • Zweiter Schritt: Bewilligung durch die SPL

Nach erfolgtem Informationsgespräch mit dem Team Barrierefrei ist das ausgefüllte Antragsformular auf abweichende Prüfungsmethoden (nach Befüllung des Formulares samt Unterschrift des Teams Barrierefrei) der SPL der Rechtswissenschaftlichen Fakultät unter rechtswissenschaften.spl@univie.ac.at zu übermitteln.

 Beachten Sie bei der Antragstellung:

  • Planen Sie in jedem Fall genügend Zeit für die Antragsbearbeitung und die Vorbereitung der abweichenden Methoden durch die Lehrenden/Prüfenden ein. Stellen Sie bitte daher Ihre Anträge immer so früh wie möglich!
  • Der generelle Antrag ohne Angabe einer expliziten Prüfung oder Lehrveranstaltung kann jederzeit nach obig angeführtem Prozedere zur Bearbeitung an die SPL übermittelt werden.

Vorgehen, wenn bereits eine generelle Bewilligung vorliegt

Wenden Sie sich bitte direkt an die Lehrenden! Senden Sie hierzu den generell bewilligten Antrag, exklusive der ersten Seite (zum Schutz Ihrer persönlichen Daten), an die entsprechenden LV-Leiter:innen.